Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Midijob: Mehr als Minijob, aber weniger als sonst in Voll- und Teilzeit

Midi ist ursprünglich ein Begriff aus der Modewelt und bezeichnet eine knielange Rocklänge zwischen Mini und Maxi. Übertragen auf die Beschäftigungen heißt das:

  • Mehr als Mini: Der Arbeitnehmer verdient mehr als 450 Euro und damit mehr als ein 450-Euro-Minijobber (geringfügig entlohnte Beschäftigung).
  • Weniger als Maxi: Der Übergangsbereich oberhalb des 450-Euro-Minijobs endet bei 1.300 Euro.

Dennoch gehört der Midijob generell zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Die Frage-Antwort-Kataloge für eine Beschäftigung im Midi-Bereich sind im Informationsportal unter Voll- und Teilzeit gebündelt.

Das Besondere am Midijob

Wenn der Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt die Grenze von 450 Euro überschreitet, würde er sprunghaft viel mehr an eigenen Beiträgen in der Sozialversicherung zahlen müssen. Das Ergebnis: Am Ende hätte er weniger Nettoentgelt, also Geld für sich, als wenn er weniger verdienen würde.

Das soll im Übergangsbereich gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV von 450,01 Euro bis 1.300 Euro verhindert werden.

Dafür errechnet sich der Gesamtbeitrag des jeweiligen SV-Zweiges aus der beitragspflichtigen Einnahme. Das ist das Ergebnis der Formel zum Übergangsbereich, angewendet auf das tatsächliche Arbeitsentgelt. Die Ermittlung des Arbeitgeberbeitrages erfolgt „wie immer“: Dieser wird vom Gesamtbeitrag abgezogen. Übrig bleibt der Arbeitnehmeranteil.

Faktor F – der wichtige Wert für die Formel des Übergangsbereichs

Der Faktor F sorgt bei der Berechnung des Arbeitnehmeranteils im Übergangsbereich dafür, dass der gleitende Übergang funktioniert. Sie können das selbst berechnen, wenn Sie den geltenden Faktor F und das tatsächliche Arbeitsentgelt einsetzen, die unter dem Link zur Formel zu finden ist.

Der Faktor F wird gemäß § 163 Abs. 10 S. 5 SGB VI durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Wichtig ist der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Kalenderjahres. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • den geltenden Beitragssätzen von Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie
  • dem allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.

2021 steigt der Zusatzbeitrag – und damit sinkt Faktor F

Weil der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV 2021 von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent gestiegen ist, muss der Faktor F sinken, damit das oben genannte Ziel erreicht wird. Im Jahr 2020 betrug der Faktor F 0,7547. Für das Jahr 2021 hat das BMAS ihn auf 0,7509 geändert.

Warum Sie das nicht selbst rechnen müssen

Dieser sehr komplexe Vorgang erledigt Ihr Entgeltabrechnungsprogramm für Sie, mit dem Sie auch die Meldungen zur Sozialversicherung abgeben müssen. Deshalb ist es so wichtig, dass es sich um ein systemgeprüftes Programm handelt. Halten Sie Ihre eingesetzte Software aktuell! So können Sie sicher sein, dass auch der Faktor F richtig verwendet wird und die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt sind. Mehr finden Sie in unserem Steckbrief Standardsoftware und Ausfüllhilfen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Eine Einführung in die Themen rund um den Midijobber bietet unser Steckbrief Übergangsbereich. Den Unterschied zum Minijobber finden Sie im Steckbrief 450-Euro-Minijobber und im Steckbrief Kurzfristiger Minijobber.

Wenn Sie die Neueinstellung eines Midijobbers in unserem Frage-Antwort-Katalog Voll- und Teilzeit prüfen, wird auch der Übergangsbereich berücksichtigt, so dass Sie die Beitragsgruppe richtig ermitteln. Was das ist, erläutert der Steckbrief Beitragsgruppe.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen Mini- oder Midijob oder vielleicht eine ganz andere Art der Beschäftigung handelt, starten Sie am besten mit dem Frage-Antwort-Katalog Orientierung Neueinstellung.