Im Rahmen des Migrationspaketes hat die Bundesregierung Gesetze erlassen, die die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt sowie die Gewinnung von Fachkräften durch Zuwanderung erleichtern sollen. Für Sie als Arbeitgeber sind möglicherweise insbesondere das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von Interesse. Beide treten im Laufe des Jahres 2020 in Kraft.

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023)

Mit diesem Gesetz soll erreicht werden, dass Arbeitskräfte, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, leichter ausgebildet oder beschäftigt werden können. Notwendige Voraussetzung hierfür ist immer der rechtliche Status der Duldung. Geflüchtete Menschen können diesen Status beispielsweise erhalten, wenn sie eine gute Integration nachweisen können. Für Sie als Arbeitgeber ist folgendes wichtig zu wissen: Bereits ausreisepflichtige Ausländer erhalten nur dann eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung, wenn weitreichende Bedingungen erfüllt sind. Details zu den Bedingungen entnehmen Sie bei Bedarf bitte direkt dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Im Anschluss an eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und somit dauerhaft in Deutschland zu arbeiten.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020

Als Arbeitgeber können Sie auf Grundlage dieses Gesetzes Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einfacher gewinnen. Dies gilt nicht nur für Fachkräfte mit Hochschulausbildung, sondern auch für Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.

Folgende Aspekte sind bei der Suche nach solchen Fachkräften wichtig

  • Die Bundesagentur für Arbeit überprüft bereits vor der Einreise nach Deutschland, ob der Abschluss des Bewerbers gleichwertig mit deutschen Abschlüssen ist. Die Prüfer bewerten die Kenntnisse der Bewerber und bestimmen, welche Qualifizierungsmaßnahmen ggf. darüber hinaus nötigt sind.
  • Wenn die BA die Qualifikation des Bewerbers anerkannt hat und ein Arbeitsvertrag vorliegt, entfällt die bisher notwendige Vorrangprüfung zugunsten von EU-Bürgern. Dies gilt nicht für Berufsausbildungen.
  • Für IT-Spezialisten gibt es weitere Erleichterungen. Bewerber mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung können ohne BA-Prüfung einen Job annehmen, wenn sie ein Arbeitsentgelt von aktuell mindestens 4.020 Euro im Monat erzielen.
  • Das Gesetz sieht zudem vor, dass sich Ausländer mit Berufsausbildung für eine Stellensuche künftig bis zu sechs Monate in Deutschland aufhalten dürfen. Anspruch auf Sozialleistungen haben sie in dieser Zeit nicht.
Weitere Details entnehmen Sie bei Bedarf bitte direkt dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.