In unseren Meldungen konnten Sie es schon lesen, jetzt ist auch der Steckbrief Auszubildende aktualisiert worden. Es hat sich viel getan bei den Regeln zur Berufsausbildung. Hier im Informationsportal achten wir darauf, dass Sie bei allen Informationsangeboten auf dem aktuellen Stand informiert werden. Das sind die wichtigsten Änderungen.
Praxisintegrierte schulische Ausbildung
Diese Ausbildungsform ist vor allem in Gesundheitsberufen verbreitet. Abschnitte des schulischen Unterrichts und praktische Ausbildung wechseln ab. Besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung, ist das eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Hierzu hat es Neuregelungen gegeben.
Außerbetriebliche Ausbildung
Das sind Ausbildungsprogramme, die wesentlich durch die Agentur für Arbeit oder andere staatliche Programme finanziert werden. Sie sind für junge Menschen gedacht, die nach dem Ende ihrer Schullaufbahn oder einem Ausbildungsabbruch keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden. Hier werden jetzt die Beiträge werden die Beiträge – wie bei Auszubildenden in der betrieblichen Berufsausbildung – je zur Hälfte vom Azubu und dem Arbeitgeber bzw. Träger der Einrichtung aufgebracht.
Mindestausbildungsvergütung für einen Azubi
Sind Sie ein Unternehmen ohne Branchentarif, müssen Sie für einen Azubi mindestens die Mindestausbildungsvergütung (MAV) zahlen. Bis 2023 sind feste Beträge definiert, die stufenweise steigen. 2021 sind es 550 Euro monatlich.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Neben dem Steckbrief können Sie sich ganz konkret und schnell informieren, was Sie bei Neueinstellung eines Auszubildenden (Azubi) zu beachten haben. Rufen Sie den Frage-Antwort-Katalog Auszubildender auf und beantworten Sie die dort gestellten Fragen – meist einfach nur mit Ja oder Nein. In der Zusammenfassung finden Sie dann die Ergebnisse anschaulich zusammengefasst. Und Sie bekommen eine Checkliste, welche Informationen Sie bei der Anmeldung brauchen.
Profis müssen manchmal im Detail nachsehen, welche Vorgaben die Sozialversicherungsträger neben Gesetzen und Verordnungen machen. Für die Experten steht unsere SV-Bibliothek zur Verfügung. In der Rubrik zur Beschäftigung von Studierenden als Werkstudenten, Auszubildenden und Praktikanten stehen die passenden Dokumente.
Weitere Meldungen rund um die Berufsausbildung sind