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Voraussetzungen zum Thema "Praktikant"
Ist Ihr Arbeitnehmer als Student an einer Hochschule eingeschrieben und dort, im Studium nicht beurlaubt?
Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen. Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sind Besonderheiten zu beachten. Es muss eine korrekte Zuordnung zum Personenkreis der Praktikanten erfolgen. Studierende, die während eines Urlaubssemesters ein Praktikum ausüben, unterliegen grundsätzlich in allen Sozialversicherungszweigen der Versicherungspflicht. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Praktikant
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