AOK Baden-Württemberg für Unternehmen
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Kontakt
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Einordnung und Prüfung
Orientierung für neue Arbeitgeber
Direkteinstieg für Neueinstellungen
Veränderungen bei Arbeitnehmern oder im Betrieb
Infos zur Sozialversicherung
Glossar für Arbeitgeber
Steckbriefe
SV-Bibliothek: Dokumente der Sozialversicherung
Allgemeine Infos
Über das Portal
Navigation und Inhalte
Datenschutz
Service & Hilfe
Benutzerhinweise
Kontaktformular
Seitenübersicht
Suche
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Kontakt
Informationsportal der AOK Baden-Württemberg für Arbeitgeber
»
Neueinstellungen
Direkteinstieg Neueinstellung
Künstlersozialabgabe
Beauftragung von Selbstständigen
Orientierung Neueinstellung
Direkteinstieg Neueinstellung
Beschäftigung im Privathaushalt
Student und Schüler
Minijobber und Aushilfe
Voll- und Teilzeit
Auszubildender und Praktikant
Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende"
Haben Sie als Gewerbetreibender Heimarbeit beauftragt?
Heimarbeit kann in verschiedenen Formen der Beauftragung ausgeführt werden: als Selbstständiger, als Arbeitnehmer oder im Sinne des Heimarbeitsgesetzes als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibender. Nachfolgend prüfen Sie, um welche Art von Beauftragung es sich vermutlich handelt.
Voraussetzungen können nicht erfüllt werden
Sie haben keine Heimarbeit als Gewerbetreibender beauftragt. Wenn Sie einen Selbstständigen beauftragt haben, können Sie die Voraussetzung hier im Informationsportal unter
Beauftragung von Selbstständigen
prüfen.