Der Beauftragte beschäftigt rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Daher werden für Sie grundsätzlich keine Beiträge für die Sozialversicherung aus der Beauftragung heraus fällig.
Der Beauftragte kann bei Ihnen grundsätzlich als Selbstständiger tätig werden. Allerdings muss auch die Ausgestaltung der Verträge zwischen Ihnen als Auftraggeber und dem Beauftragten beachtet werden.Bei Fragen im konkreten Einzelfall sollten Sie Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.