Koordinierende Stelle Kernprüfprogramme
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 12.02.2020 (TOP 18) wurde festgelegt, dass Änderungen und Neuerungen bei Fehlerprüfungen ausschließlich in der Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP) beraten und beschlossen werden. Insoweit werden verfahrenstechnische Fragen zur Neugestaltung von Fehlerprüfungen auf Grundlage von Beschlüssen des fachlichen Gremiums gebündelt in einem eigenständigen Dokument der KoSKP abgebildet.
Gemeinsame Grundsätze
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Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV in der vom 01. Januar 2024 an geltenden Fassung
(PDF, 87.51 kB)
Gültig ab 01. Januar 2024 (Stand vom 01. Juni 2023)
Anlagen
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Anlage 1 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 115.29 kB)
Gültig ab 01.01.2024 (Stand vom 01.06.2023)
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Anlage 2 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 99.58 kB)
Gültig ab 01.01.2024 (Stand vom 01.06.2023)
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Anlage 3 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 92.68 kB)
Gültig ab 01.01.2024 (Stand vom 01.06.2023)
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Anlage 1 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV
(PDF, 115.29 kB)
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Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV in der vom 01. Juli 2026 an geltenden Fassung
(PDF, 46.44 kB)
Gültig ab 01. Juli 2026 (Stand vom 20. Mai 2025)
Anlagen
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Anlage 2 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV gültig ab 01.07.2026
(PDF, 42.84 kB)
Gültig ab 01.07.2026 (Stand vom 20.05.2025)
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Anlage 2 der Grundsätze zur elektronischen Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen nach § 108b SGB IV gültig ab 01.07.2026
(PDF, 42.84 kB)