Koordinierende Stelle Kernprüfprogramme

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 12.02.2020 (TOP 18) wurde festgelegt, dass Änderungen und Neuerungen bei Fehlerprüfungen ausschließlich in der Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP) beraten und beschlossen werden. Insoweit werden verfahrenstechnische Fragen zur Neugestaltung von Fehlerprüfungen auf Grundlage von Beschlüssen des fachlichen Gremiums gebündelt in einem eigenständigen Dokument der KoSKP abgebildet.

Gemeinsame Grundsätze

Verfahrensbeschreibung

Allgemeine Hinweise