Kurzarbeit liegt vor, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche Wochenarbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend gekürzt wird. Arbeitgeber müssen den Arbeitsausfall der Bundesagentur für Arbeit anzeigen.
Worum handelt es sich?
Durch die Kurzarbeit soll erreicht werden, dass Arbeitnehmern trotz wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Das Arbeitsentgelt wird entsprechend der Kürzung der Arbeitszeit ebenfalls gekürzt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KuG) während der Dauer der Kurzarbeit, um diesen Ausfall von Entgelt teilweise ersetzt zu bekommen.
Es gibt drei Formen des Kurzarbeitergelds:
(Konjunkturelles) Kurzarbeitergeld wegen einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung (z. B. Mangel an Rohstoffen oder Absatzmangel) oder einem unabwendbaren Ereignis
Saison-Kurzarbeitergeld, wenn wegen Witterung oder Auftragsmangel in Betrieben der Bauwirtschaft in der Schlechtwetterzeit nicht gearbeitet werden kann
Transfer-Kurzarbeitergeld zur Vermeidung von Entlassungen und Verbesserung der Vermittlungsaussichten bei betrieblichen Umstrukturierungen
Als unabwendbares Ereignis gilt dabei u. a., wenn der Arbeitsausfall durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (z. B. Hochwasser) oder behördlich anerkannte Maßnahmen verursacht ist, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat (z. B. Stromsperre bei Energiemangel).
Welcher Zweck wird erfüllt?
Der Wegfall von Arbeitsplätzen und Kündigungen von Arbeitnehmern soll durch die befristete Zahlung von Kurzarbeitergeld vermieden werden, wenn wegen zeitlich begrenzter wirtschaftlicher Probleme oder dem Eintritt eines unabwendbaren Ereignisses diese Maßnahmen erforderlich wären.
Welche Norm ist die Grundlage?
§§ 95ff. SGB III
Wo kann ich mich informieren?
Unter Übersicht Kurzarbeitergeldformen können Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) über das Wichtigste zum Thema informieren. Dort finden Sie auch Erklärvideos zu den Voraussetzungen und zum Verfahren zum Kurzarbeitergeld und Merkblätter zum Kurzarbeitergeld, zum Saison-Kurzarbeitergeld und zu Transferleistungen (Transfermaßnahmen und Transfer-Kurzarbeitergeld). Außerdem finden Sie dort die Kontaktmöglichkeiten zum Arbeitgeber-Service.
Was muss ich tun?
Der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit schriftlich angezeigt werden (Ausnahme: Saison-Kurzarbeitergeld). Dazu müssen Sie zunächst den anstehenden Arbeitsausfall mitteilen. Danach können Sie die Leistungsanträge und alle weiteren nötigen Formulare einreichen. Welche das sind, unterscheidet sich je nach Form des Kurzarbeitergeldes. Alle Formulare und Merkblätter finden Sie unter Merkblätter und Formulare für Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Anzeige ist wirksam erstattet, wenn sie der zuständigen Agentur für Arbeit zugegangen ist. Sie wirkt bis zum Ablauf der Bezugsdauer, sofern nicht seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gewährt worden ist, mindestens drei Monate verstrichen sind.
Es muss nicht immer Papier sein. Sie können sowohl Ihre Anzeige über Arbeitsausfall als auch die weiteren erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Weg einreichen. Welche Dokumente Sie benötigen und wie Sie diese hochladen können, erfahren Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit unter dem Link Kurzarbeitergeld – Dokumente hochladen.
Auch die monatliche Abrechnung können Sie auf diesem Weg erledigen. Für die monatliche Abrechnung können Sie auch das KEA-Verfahren (= Kurzarbeiter-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen. KEA ist dabei eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten aus einer zertifizierten Lohnabrechnungssoftware. Weitere Informationen zu KEA finden Sie ebenfalls auf der Seite KEA der Agentur für Arbeit.Einen besonderen Service bietet die Arbeitsagentur außerdem für die mobile Nutzung an. Nutzen Sie die App „Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden“, denn hier können Sie mit dem Handy die Dokumente scannen oder fotografieren und an die Arbeitsagentur schicken. Den Download finden Sie für Android im Google Playstore oder für iOS im Apple App-Store.
Was ist später wichtig?
Alle Änderungen, die die Angaben für die ursprüngliche Genehmigung von Kurzarbeit berühren, müssen Sie der Arbeitsagentur unverzüglich mitteilen. Auch hierfür können Sie das elektronische Hochladen der Dokumente nutzen.