Vergabe von Betriebsnummern für die Meldungen zur Sozialversicherung

Wenn Sie eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen möchten, sollten Sie den Online-Antrag der BA nutzen. Denn bei vielen Sachverhalten erhalten Sie die Betriebsnummer auf diese Weise automatisiert und rund um die Uhr. In den restlichen Fällen erfasst der Betriebsnummern-Service (BNS) der BA alle erforderlichen Betriebsdaten und vergibt anschließend die Betriebsnummer. Die Vergabe der Betriebsnummer erfolgt nach bestimmten Grundsätzen.

Elektronische Änderungsmitteilung zu betrieblichen Angaben

Alle Arbeitgeber sind gemäß § 18i Abs. 4 SGB IV verpflichtet, relevante betriebliche Änderungen unverzüglich der BA mitzuteilen. Hierzu ist eine Änderungsmitteilung über den Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm oder einer geprüften Ausfüllhilfe heraus zu erstellen. Alle anderen Mitteilungsarten sind nicht zugelassen.

Relevante Änderungen von Betriebsdaten ergeben sich insbesondere bei Veränderungen von:

  • Name sowie Rechtsform des Beschäftigungsbetriebs
  • Anschrift des Beschäftigungsbetriebs
  • abweichender Postanschrift
  • Ansprechpartner sowie Telefonnummer
  • vollständiger Beendigung bzw. Stilllegung des Betriebs

Weitere Informationen vom Betriebsnummern-Service

Um Arbeitgeber zu unterstützen, stellt die Bundesagentur für Arbeit das kostenlose Handbuch „Betriebliche Angaben – Elektronische Änderungsmeldung“ zum Download zur Verfügung. Hierin sind alle Grundlagen sowie Änderungsmitteilungen praxisnah und hilfreich dargestellt. Und eilige Leser finden im Handbuch eine Checkliste zu Änderungsmitteilungen.

Gedacht ist das Handbuch für alle Arbeitgeber und Privathaushalte, die über eine Betriebsnummer verfügen.