plus.aok.de
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Kontakt
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Einordnung und Prüfung
Orientierung für neue Arbeitgeber
Direkteinstieg für Neueinstellungen
Veränderungen bei Arbeitnehmern oder im Betrieb
Infos zur Sozialversicherung
Glossar für Arbeitgeber
Steckbriefe
SV-Bibliothek: Dokumente der Sozialversicherung
Allgemeine Infos
Über das Portal
Navigation und Inhalte
Datenschutz
Service & Hilfe
Benutzerhinweise
Kontaktformular
Seitenübersicht
Suche
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Kontakt
Informationsportal der AOK PLUS für Arbeitgeber
»
Veränderungen
Änderungen beim Arbeitnehmer
Betriebliche Änderungen
Auslandseinsatz und Antragsverfahren
Betriebliche Änderungen
Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebs
Weiterer Beschäftigungsbetrieb
Änderungen im Beschäftigungsbetrieb
Umzug
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebs"
Besitzen Sie in derselben Gemeinde einen weiteren Beschäftigungsbetrieb?
Wollen Sie den Beschäftigungsbetrieb vollständig beenden?
Eine vollständige Beendigung des Beschäftigungsbetriebes bedeutet, dass Sie auf nicht mehr vorhaben, einen Beschäftigungsbetrieb in derselben Gemeinde mit derselben wirtschaftlichen Betätigung wieder zu eröffnen. Haben Sie nur vorübergehend keine Arbeitnehmer (z. B. aufgrund saisonaler Änderungen), so ist das nicht mitzuteilen.
Sollen einzelne oder alle Arbeitnehmer des Beschäftigungsbetriebes in einem anderen Beschäftigungsbetrieb von Ihnen weiterbeschäftigt werden?
In den Meldungen zu einem Arbeitnehmer muss immer der Beschäftigungsbetrieb angegeben werden, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich und überwiegend arbeitet.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben die wichtigsten Fragen geprüft, die bei der Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebes zu klären sind. Beachten Sie die Ergebnisse in der Zusammenfassung.