Fehlerprüfungsverfahren für den Datenaustausch
Nachfolgend finden Sie die Dokumente, die das vorgesehene Fehlerprüfungsverfahren für den Datenaustausch zwischen den Einzugsstellen, Arbeitgebern und den zentralen Datenannahmestellen beschreiben. Zielsetzung ist die Qualitätssicherung der verwendeten Software.
Gemeinsame Grundsätze
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Grundsätze zum Fehlerprüfungsverfahren nach § 97 Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung
(PDF, 24.28 kB)
Gültig ab: 01.01.2017 (Stand: 19.10.2016)