Viele Arbeitnehmer arbeiten für deutsche Arbeitgeber im Ausland. Dabei gilt der Grundsatz, dass in der Sozialversicherung das Recht des Beschäftigungsstaates gelten soll. Oft sind diese Arbeiten nur vorübergehend, wofür es zahlreiche Beispiele gibt:

  • Ein deutscher Handwerker arbeitet mehrere Wochen auf einer grenznahen Baustelle im Ausland.
  • Ein in Deutschland beschäftigter Lastwagenfahrer fährt für einen Transport durch mehrere europäische Länder.
  • Eine Stewardess mit Heimatbasis in Deutschland fliegt international in ganz Europa.

Die Europäische Union will es hier den Arbeitgebern leicht machen und den Arbeitnehmern Sicherheit geben. Nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht bleiben die Beschäftigten mit deutschem Arbeitgeber dann auch beim Arbeiten im Ausland in Deutschland sozialversichert.

Wichtig ist aber auch, dass der Arbeitnehmer dazu bei Einreise oder Kontrollen nachweisen kann, dass er den Versicherungsschutz hat. Für den Nachweis müssen Sie als Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen. Neben der Entsendung auf Zeit muss das inzwischen auch in den meisten anderen Fällen elektronisch über Ihre Software geschehen.

Unser neuer Steckbrief Beschäftigung im Ausland verschafft Ihnen eine Übersicht, welche Konstellationen betroffen sein können. Dazu zählen:

  • Entsendung als vorübergehendes Arbeiten im Ausland
  • Personen, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten erwerbstätig sind
  • Beamte oder diesen gleichgestellte Personen
  • Flug- oder Kabinenbesatzungen
  • Seeleute als Personen, die gewöhnlich in der Seefahrt tätig sind
  • Personen, für die bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine Ausnahmevereinbarung geschlossen wurde.

Im Steckbrief werden kompakt und verständlich der Sachverhalt erklärt und der Zweck erläutert. Die rechtlichen Grundlage und anderen Informationsquellen in der Sozialversicherung sind selbstverständlich verlinkt. Abschließend wird beschrieben, was Sie als Arbeitgeber konkret tun müssen.

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Die Entsendung ist der häufigste Grund zur Beantragung einer A1-Bescheinigung. Sie wird im Steckbrief Entsendung ausführlich erläutert.

In der SV-Bibliothek für Profis gibt es zwei Bereiche, die das Thema betreffen:

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