Anforderung und Annahme von Bescheinigungen und Anträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger („rv“) bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern („BEA“). Ebenso können hierüber Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegengenommen werden. Ziel der Verfahren ist der Abbau von Bürokratiekosten bei der Kommunikation zwischen den Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern, indem die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut wird.

Unter www.rvbea.de können auch die aktuellen gültigen Dokumente heruntergeladen werden, insbesondere zur Kernprüfung, der elektronischen Anforderung einer Gesonderten Meldung (GML57) und dem elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1.

 

Gemeinsame Grundsätze

Grundsätze

Verfahrensbeschreibung