Interessante News für Arbeitgeber im Überblick
Welche Änderungen in der Sozialversicherung sind für Sie als Arbeitgeber wichtig? Welche neuen Services bietet Ihnen das Informationsportal? Und welche Themen und Tipps aus der Sozialversicherung erleichtern Ihnen das Leben? Wir bieten Ihnen mehrmals in der Woche aktuelle Meldungen: immer aktuell, verständlich und nutzwertig. In den Übersichten rechts bzw. unten finden Sie alle News-Kategorien zum Nachschlagen.
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Ab 01. Juni 2025: Erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten
WeiterlesenDie Mutterschutzfrist gilt für werdende Mütter vor und nach der Geburt. Durch eine Gesetzesänderung werden nun auch Frauen berücksichtigt, die eine Fehlgeburt erleiden. Das gilt ab 1. Juni 2025.
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Beamte und ein Gewerbe: Geht das?
Mehrere gleichzeitig ausgeübte Beschäftigungsverhältnisse oder eine selbstständige Nebentätigkeit sind für gewöhnlich nichts Besonderes. Bei Beamten gilt das aufgrund ihrer besonderen dienstrechtlichen Stellung schon.
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Krankmeldung während der Arbeitszeit: Was Sie wissen sollten
WeiterlesenEine Krankmeldung ist für alle Beteiligten nicht schön. Umso wichtiger, dass dann alles richtig läuft und möglichst keine Konflikte dadurch entstehen. Wie ist der Ablauf und kann der Arbeitgeber auch vorbeugen?
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Widerruf? Stornierung einer A1-Bescheinigung: Darauf kommt es an
WeiterlesenDie A1-Bescheinigung hat weitreichende Auswirkungen auf die Sozialversicherung des Beschäftigungsstaates. Zudem ist sie für alle Behörden bindend. Deshalb muss sie ggf. widerrufen werden, aber nur für die Zukunft.
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Erstmalig Arbeitgeber? Das ist für die Sozialversicherung zu tun
WeiterlesenBei der erstmaligen Einstellung eines Beschäftigten muss ein Arbeitgeber vieles beachten. Schon vor der Anmeldung bei der Krankenkasse ist einiges zu tun. Aber was und wie? Wir erklären die wichtigsten Punkte.
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Welche Meldungen gehen an die Bundesagentur für Arbeit?
WeiterlesenDie Meldedaten aus den klassischen DEÜV-Meldungen werden grundsätzlich an alle SV-Träger übermittelt, auch an die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus gibt es weitere Daten, die der Arbeitgeber dorthin melden muss.
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