Die Corona-Pandemie trifft viele Unternehmen hart. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fällt es jetzt schwer, sich für die Ausbildung von jungen Menschen zu entscheiden und hier Zeit und Ressourcen zu investieren. Damit Schulabgänger trotzdem eine Chance auf einen Ausbildungsplatz haben, startete die Bundesregierung am 1. August 2020 das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, das KMU darin unterstützt, die Fachkräfte von morgen auszubilden.

Das Bundesprogramm in Kürze

  • Betriebe können eine Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 oder sogar 3.000 Euro erhalten, wenn sie trotz Corona-bedingten wirtschaftlichen Einbußen weiterhin Ausbildungsplätze anbieten.
  • KMUs erhalten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn sie Auszubildende und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken.
  • Ausbildungsbetriebe erhalten eine Übernahmeprämie, wenn Auszubildende aus insolventen Betrieben bei ihnen ihre Ausbildung beenden können.

Diese Bedingungen gelten für alle Prämien und Zuschüsse des Förderprogramms

  • Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ richtet sich an KMUs. Dazu zählen alle Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten.
  • Sie benötigen eine Ausbildungszulassung und bilden in staatliche anerkannten Ausbildungsberufen aus.
  • Sie können pro Ausbildungsvertrag nur eine Prämie oder Zuschuss erhalten.
  • Förderungen aus diesem Programm Sie nicht mit Zuschüssen oder Prämien aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn diese das gleiche Ziel verfolgen wie „Ausbildungsplätze sichern“.

Prämien, wenn Sie auch in Corona-Zeiten neue Ausbildungsplätze anbieten

Wenn Sie trotz Corona-Krise genauso viele Ausbildungsplätze wie durchschnittlich zwischen 2017 und 2019 anbieten, erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro. Bieten Sie sogar noch mehr Ausbildungsplätze an als in den vorigen Jahren, erhalten Sie sogar 3.000 Euro. Die Zuschüsse erhalten Sie nach erfolgreich beendeter Probezeit.

Die Voraussetzungen

  • Der Ausbildungsbeginn liegt dabei zwischen dem 1. August 2020 und 15. Februar 2021.
  • Das Unternehmen musste aufgrund der Corona-Pandemie zwischen Januar und Juni 2020 mindestens einen Monat lang Kurzarbeit durchgeführt haben 
  • Oder das Unternehmen verzeichnetet im April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zuschüsse, wenn Sie trotz Kurzarbeit weiterhin ausbilden

Haben Sie wegen Corona einen erheblichen Arbeitsausfall und melden für Ihre Arbeitnehmer Kurzarbeit an, stehen oft auch die Ausbildungsplätze auf der Kippe. Damit Sie trotz wirtschaftlicher Turbulenzen weiter in vollem Umfang ausbilden, können Sie nun beantragen, dass die Agentur für Arbeit 75 Prozent der Ausbildungsvergütung übernimmt.

Die Voraussetzungen

  • Der Arbeitsausfall bei einer Abteilung oder dem gesamten Betrieb bei mindestens 50 Prozent.
  • Sie schicken weder Ihre Auszubildenden noch die ausbildenden Arbeitnehmer in Kurzarbeit.
  • Sie melden der örtlichen Arbeitsagentur, dass die Ausbildung fortgesetzt wird.

Übernahmeprämie, wenn Sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen

Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro, wenn Sie einen Auszubildenden übernehmen, dessen Betrieb Insolvenz anmelden musste. Die Zuschüsse erhalten Sie nach erfolgreich beendeter Probezeit.

Die Voraussetzungen

  • Der insolvente Betrieb ist ein KMU und ist aufgrund der Corona-Pandemie insolvent gegangen. Die Insolvenzmeldung muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt sein.
  • Der übernehmende Betrieb gehört ebenfalls zu den KMU und übernimmt den Auszubildenden spätestens am 31. Dezember 2020 für die restliche Zeit der Ausbildung.

Weitere Informationen und Anträge

  • Die Bundesagentur für Arbeit hat alle Informationen plus die jeweils nötigen Antragsformulare auf der Seite Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern für Sie zusammengestellt. Wichtig: Nutzen Sie nur die Antragsformulare der Agentur für Arbeit. Diese schicken Sie ausgefüllt an Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Im Steckbrief Ausbildung finden Sie grundsätzliche Informationen, die Sie als ausbildender Betrieb beachten sollten.

Mit dem Frage-Antwort-Katalog Neueinstellung Auszubildender können Sie einfach ermitteln, wie Sie Ihren neuen Azubi korrekt in der Sozialversicherung anmelden.