Was sind aushangpflichtige Vorschriften?
Aushangpflichtige Vorschriften wie Gesetze und Verordnungen zielen als Schutzvorschriften darauf ab, die Gesundheit und die Rechte der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer über diese Vorschriften zu informieren. Dieser Pflicht können Sie nachkommen, indem Sie die aushangpflichtigen Gesetze zentral und für alle Arbeitnehmer zugänglich aushängen oder auslegen.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Aushangpflicht?
Oft ergibt sich diese Pflicht aus den Gesetzen und Vorschriften selbst. Diese Pflicht ist in den meisten Fällen nicht an eine bestimmte Betriebsgröße oder Arbeitnehmerzahl gebunden. Bei einigen Vorschriften sind Sie bereits ab dem ersten Arbeitnehmer an die Aushangpflicht gebunden. Allerdings gibt es bestimmte Vorschriften, die erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend ausgehängt werden müssen (z. B. das Mutterschutzgesetz).
Was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht nicht nachkommt?
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrer Aushangpflicht nicht nachkommen, kann das Konsequenzen haben. Bei den meisten Vorschriften ist der Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € belegt werden kann. Kommt Ihr Mitarbeiter zu Schaden, weil er nicht ausreichend informiert war, können Sie sich zudem schadenersatzpflichtig machen. Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen, können Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche bestehen.
Welche Gesetze sind aushangpflichtig?
Einige Verordnungen und Gesetze müssen branchenunabhängig in allen Betrieben ausgehängt werden. Es gibt aber auch Verordnungen wie z. B. die Strahlenschutzverordnung, die nur ausgehängt werden müssen, wenn im Betrieb Kontakt zu (natürlicher) Strahlung besteht.
Die wichtigsten, branchenunabhängigen aushangpflichtigen Gesetze sind:
Gesetz/Verordnung |
Aushangpflicht |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
lt. § 12 Abs. 5 AGG immer aushangpflichtig |
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) als Auszug |
lt. § 61b ArbGG, wenn in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden |
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) |
lt. § 16 ArbZG immer aushangpflichtig |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Auszug |
lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind |
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
lt. §§ 47, 48, 54 JArbSchG, wenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher im Unternehmen arbeitet |
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) |
lt. § 21 LadSchlG, wenn regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird |
Mutterschutzgesetz (MuSchG) |
lt. § 26 MuSchG, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Unternehmen tätig sind |
Weitere wichtige branchenunabhängige Vorschriften sind z.B.:
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Betriebsvereinbarungen
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Tarifvertrag
- Wahlordnungen für die Wahl zum Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung etc.
Zudem wird empfohlen, weitere Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) uvm. auszulegen.
Wie oft müssen aushangpflichtige Gesetze aktualisiert werden?
Aushangpflichtige Gesetze werden wie andere gesetzliche Vorschriften und weitere Regelwerke immer wieder aktualisiert und geändert. Auch 2022 sind einige Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz, die Corona-Arbeitsschutzverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung neu gefasst bzw. geändert worden. Daher empfiehlt es sich, mindestens einmal jährlich die in Ihrem Betrieb aushängenden Gesetze zu aktualisieren. Grundsätzlich können Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Internet einsehen und ausgedruckt in Ihrem Betrieb auslegen. Viele Verlage und Fachverlage bieten die aushangpflichtigen Gesetze jedes Jahr aktualisiert als Buch oder Taschenbuch an. Dies ist die unkomplizierteste Möglichkeit, Ihrer Aushangpflicht nachzukommen.
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