Corona: Infos für Arbeitgeber
Stand: 22.09.2022
Die Corona-Pandemie wird auch weiterhin Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei hilft Ihnen das Informationsportal. Sie können die konkrete Geschäftssituation in Frage-Antwort-Katalogen prüfen, sich grundlegend in Steckbriefen über einen Sachverhalt informieren oder wichtige Neuigkeiten in den Meldungen nachlesen. Auf dieser Seite haben wir unsere Angebote zusammengefasst.
Weitere Informationen finden Sie über die blauen Kacheln rechts. Darin verlinken wir auf die Corona-Seiten der Spitzenverbände in der Sozialversicherung. Wir hoffen, dass Sie als Arbeitgeber und alle Ihre Arbeitnehmer gut durch die Corona-Zeit kommen. Bleiben Sie gesund!
Arbeitsschutz im Betrieb
Wichtigste Aufgabe für Sie und Ihre Arbeitnehmer ist die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln. So bleiben Ihre Mitarbeiter gesund und können weiter bei Ihnen arbeiten. Aufgrund der Corona-Schutzverordnung sind Sie verpflichtet, für den Schutz Ihrer Arbeitnehmer vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu sorgen. Basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie die notwendigen Maßnahmen durchführen. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (offizieller Name: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis 7. April 2023.
Darin geht es insbesondere um die Einhaltung der Hygienestandards, die Prüfung, ob Sie Ihren Arbeitnehmer (erneut) das Angebot der Arbeit im Home-Office machen können und die Ermöglichung der Impfteilnahme während der Arbeitszeit.
Besondere Situationen sowie das Thema Impfen behandeln wir in diesen Meldungen:
- Umgang mit gesundheitlichen Sonderfällen
- Betriebliche Auslandsreisen
- Schutz vor Corona auf der Baustelle
- Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Impfstatus der Arbeitnehmer: Was Arbeitgeber wissen und tun dürfen …
- Wegen Corona Impfung in der Arbeitszeit? Entscheidung im Einzelfall
- Covid 19: Handlungshilfe DGUV für Arbeitgeber zur Informationspflicht
Quarantäne, Krankheit und Erstattungsmöglichkeiten
Bei Quarantäne und Krankheit Ihrer Arbeitnehmer müssen Sie das Entgelt (meist) zunächst weiter zahlen. Sie haben aber oft Anspruch auf Erstattung Ihrer Entgeltzahlungen. Auch wenn Kinder von Arbeitnehmern erkranken, gibt es flexible Möglichkeiten und zum Teil staatliche Unterstützung.
- Ungeimpfte Arbeitnehmer haben seit November 2021 keinen Anspruch mehr auf Erstattung, wenn sie wegen Corona in Quarantäne müssen. Mehr dazu in unserer Meldung.
- Im Steckbrief Quarantäne haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Er enthält direkte Links, wo Sie sich das gezahlte Entgelt erstatten lassen können.
- Wenn Ihr Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt, prüfen Sie den Einzelfall individuell im Frage-Antwort-Katalog Krankheit. Noch mehr Informationen finden Sie im Steckbrief Krankheit.
- Als Arbeitgeber können Sie sich das Entgelt (teilweise) erstatten lassen, wenn Sie am U1-Umlageverfahren teilnehmen. Mehr dazu erfahren Sie im Steckbrief Umlage U1 (Krankheit).
- Beim Überlappen von Kurzarbeit mit Krankheit oder Quarantäne kann es kompliziert werden. Unsere Meldung erläutert, wie es geht.
- Auch der Mutterschutz in den Zeiten von Corona unterliegt Besonderheiten.
- Eine weitere Meldung beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf die Elternzeit.
COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt viele Lasten, wenn eine Corona-Erkrankung am Arbeitsplatz entsteht und temporär oder dauerhaft Auswirkungen auf den Beruf hat. Die folgenden Meldungen können in diesem Zusammenhang für Sie interessant sein:
- COVID 19 als Berufskrankheit – wenn Corona Arbeitnehmer im Gesundheitsdienst trifft
- Corona: Weniger Unfälle, mehr Berufskrankheiten
- Long Covid als Berufskrankheit
- SARS-CoV-2 im Betrieb: Immer ins Verbandsbuch, vielleicht ein Arbeitsunfall
- Corona am Arbeitsplatz symptomfrei? Dann besteht keine Meldepflicht
Weitere Informationen dazu sind der Steckbrief Berufskrankheit, der Steckbrief Unfall und für den Einzelfall der Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit.
Long Covid und Rehabilitation
Die Folgen einer Erkrankung ist für viele Arbeitnehmer auch langfristig zu spüren. Zum Thema Rehabilitation am Arbeitsplatz haben wir auch einen Frage-Antwort-Katalog und einen Steckbrief für Sie vorbereitet. Außerdem können folgenden Meldungen für Sie interessant sein:
Kurzarbeit
Einige besondere Regeln zum Kurzarbeitergeld sind bis 30. Juni 2023 verlängert worden. Sie erleichtern den Arbeitgebern, Kurzarbeitergeld zu beantragen, um Kosten zu mindern und Mitarbeiter zu halten.
- Die wichtigsten Informationen sind in der News vom 21. September 2022 zusammengefasst mit Verweis auf die Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort finden Sie auch Hinweise auf das elektronische Antragsverfahren KEA.
- Details zur Verlängerung der Sonderregelung von Kurzarbeitergeld lesen Sie in unserer News vom 9. Januar 2023.
- Eine allgemeine Zusammenfassung mit den verschiedenen Formen des Kurzarbeitergeldes enthält der Steckbrief Kurzarbeit.
Wenn Sie noch mehr Arbeit reduzieren müssen
Viele Unternehmen sind wirtschaftlich unter Druck und nicht immer hilft Kurzarbeit, die Zeit bis zum Normalbetrieb zu überbrücken. Verschiedene Möglichkeiten zur Reduktion haben auch unterschiedliche Folgen in der Sozialversicherung.
- Unbezahlter Urlaub: Wenn ein Arbeitnehmer länger als vier Wochen unbezahlten Urlaub nimmt, sind diverse Meldungen an die Sozialversicherungsträger nötig. Diese ermitteln Sie individuell im Frage-Antwort-Katalog Unbezahlter Urlaub.
- Entlassung: Das gleiche gilt, wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis beenden. Was Sie hier tun müssen, ermitteln Sie individuell im Frage-Antwort-Katalog Austritt.
- Betriebsschließung: Legen Sie einen Beschäftigungsbetrieb vorübergehend still oder müssen Sie den ihn Betrieb endgültig schließen? Unsere News hilft Ihnen, bei den Meldungen zu unterscheiden. Ihre konkrete Situation prüfen Sie mit unserem Frage-Antwort-Katalog Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebs.
- Insolvenz: Sollte eine Insolvenz drohen, können Sie sich vorab in unserer News zur Insolvenzgeldumlage informieren.
Saisonarbeit, Mehrarbeit und Aushilfen wegen Corona
Ob typische Saisonarbeit, ob Arbeitnehmer ausfallen oder weil mehr Arbeit wegen Corona ansteht – jetzt brauchen Sie rasch konkrete Informationen, wie Sie veränderte Arbeitszeiten oder neue Arbeitnehmer korrekt bei den Sozialversicherungsträgern melden.
Saisonarbeit und Landwirtschaft
- Wie meldet man Saisonarbeiter korrekt an? Unser Steckbrief Saisonarbeit fasst die wichtigsten Infos für Sie zusammen.
- Was Sie im Einzelfall beachten müssen, prüfen Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog Aushilfe und Saisonarbeit.
- Hinweise zur Versicherungsplicht von Erntehelfern aus dem Ausland finden Sie in einer weiteren News.
Aushilfen, Minijobber und Werkstudenten
Unser Frage-Antwort-Katalog hilft Ihnen auch, neben der Saisonarbeit die richtige Beschäftigungsart für zusätzliche Unterstützung zu finden. Zu jeder Art gibt es nachfolgend passend eine Information im Steckbrief und den Frage-Antwort-Katalog zur individuellen Prüfung.
- Minijob mit Verdienstgrenze: Allgemeine Infos finden Sie im Steckbrief Minijob mit Verdienstgrenze. Individuelle Antworten erhalten Sie im Frage-Antwort-Katalog Minijob mit Verdienstgrenze.
- Kurzfristige Minijobber: Basisinfos lesen Sie im Steckbrief kurzfristiger Minijobber. Individuelle Hinweise erhalten Sie im entsprechenden Frage-Antwort-Katalog.
- Werkstudenten: Auch hier finden Sie allgemeine Informationen im Steckbrief Werkstudent und passgenaue Antworten im Frage-Antwort-Katalog Werkstudent.
- Unsere Meldung zu Minijob und Corona erläutert einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten.
Mehrarbeit und Neueinstellungen
- Erhöhen sich Arbeitszeiten, kann das auch Meldepflichten auslösen. Prüfen Sie das im Frage-Antwort-Katalog Erhöhung Arbeitszeiten.
- Wollen Sie zusätzliche Arbeitnehmer einstellen, prüfen Sie die Voraussetzungen im Frage-Antwort-Katalog Voll- und Teilzeit.
- Verlängerung und Entfristung, die Übernahme von Praktikanten oder die Weiterbeschäftigung nach einem Studium können Sie mit diversen Frage-Antwort-Katalogen unter Dauer und Weiterbeschäftigung prüfen.
Home Office
Wegen der Gefahr durch Corona ist für viele Arbeitgeber Home Office eine neue Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer zu beschäftigen und gleichzeitig zu schützen. Die Pflicht, den Beschäftigten Home Office anzubieten, ist zwar ausgelaufen, Sie sind aber verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Sie ein solches Angebot unterbreiten sollten. Es macht in vielen Fällen Sinn, ein solches Angebot – zumindest teilweise (Flexiarbeit) zu machen. Lesen Sie außerdem diese Meldungen:
- Home Office, Heimarbeit und Telearbeit
- Kommunikation im Home Office: Hilfen der DGUV zu Videokonferenz & Co.
- Betriebsweg im Home Office: Ist der Weg zum Schreibtisch versichert?
- Unfall im Home Office: Ist das ein Arbeitsunfall?
- Unterweisung ist auch im Home Office Pflicht, die DGUV gibt Tipps
- Home Office Pauschale: Bescheinigung des Arbeitgebers sinnvoll
- Führungsstil in Corona-Zeiten: So führen und motivieren Sie Ihr Team im Home Office
Unterstützung im Privathaushalt
Wichtig: Nicht alle Regelungen für Betriebe gelten auch für Privathaushalte. Mehr dazu lesen Sie im Blog der Minijob-Zentrale.
- Die unkomplizierte Art ist das Haushaltsscheck-Verfahren für eine Haushaltshilfe im geringen Umfang oder für kurze Zeit: Informieren Sie sich im Steckbrief Haushaltsscheck-Verfahren und nutzen Sie unsere Frage-Antwort-Kataloge zur Haushaltshilfe.
- Wenn Ihre Haushaltshilfe krank wird, können Sie 80 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet bekommen. Mehr dazu ermitteln Sie individuell im Frage-Antwort-Katalog Krankheit beim Haushaltsscheck. Auch sonst gelten die gleichen Regeln wie oben bereits zu Quarantäne und Krankheit beschrieben.
- Sie benötigen mehr Unterstützung für Pflege und Lebensführung über einen Minijob hinaus? Der Frage-Antwort-Katalog hilft Ihnen weiter.
- Und wenn Sie noch nie Arbeitgeber waren, informieren Sie sich als erstes im Steckbrief Private Haushalte als Arbeitgeber. Danach hilft Ihnen unser Frage-Antwort-Katalog Privater Haushalt weiter.
- Über die Besonderheit der Betriebsnummer für private Arbeitgeber berichtet unsere News.