Der Herbst ist da und damit auch die Erkältungs- und Grippezeit. Auch Corona ist nicht vorbei, sondern nutzt die Jahreszeit, um sich wieder auszubreiten. Die Symptome sind sehr ähnlich und für den Laien ohne Test kaum zu unterscheiden. Gegen eine Erkältung kann man sich nicht impfen lassen, wohl aber gegen die Grippe und natürlich Corona.

Wer sollte sich impfen lassen?

Die ständige Impfkommission – STIKO empfiehlt die Impfung gegen Corona und Influenza derzeit für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Das sind
  • Personen ab 60 Jahren,
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege.
Darüber hinaus werden die Impfungen auch empfohlen für:
  • medizinisches oder pflegerisches Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohnern,
  • Familienangehörige/enge Kontaktpersonen von Personen, die durch eine Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort aufbauen können.
Schwangeren wird eine Influenza-Impfung ab dem zweiten Schwangerschafts-Drittel beziehungsweise bei Grunderkrankungen bereits ab dem ersten Drittel empfohlen. Der Abstand der Corona-Impfung zur letzten Impfung oder Infektion sollte mindestens zwölf Monate betragen. (Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)

Was kann der Arbeitgeber tun?

Sie als Arbeitgeber haben ein natürliches Interesse daran, dass Ihre Mitarbeiter möglichst wenig krank sind und ihrer Arbeit nachgehen können. Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall müssen Sie mit weiteren Kosten durch Produktionsausfall, Ersatzbeschaffung oder Überstunden rechnen. Also besser, Ihre Mitarbeiter bleiben gesund. Sie können die Impfungen empfehlen, sie aber nicht anordnen. Wohl aber bei der Umsetzung unterstützen, etwa durch eine Freistellung für die Impfung beim Arzt (auch einige Apotheken bieten die Impfungen an) oder durch Impftermine in Ihrem Unternehmen durch den Betriebsarzt.

Muss ich als Arbeitgeber für eventuelle Impfschäden haften?

Bei jeder Impfung besteht immer auch ein – sehr geringes – Risiko, dass es zu einem Impfschaden kommen kann. Sie brauchen aber keine Haftungsrisiken zu befürchten, wenn Sie die Impfung einem Betriebsarzt überlassen. Sie haben auch keine Aufklärungspflicht gegenüber den Beschäftigten – das ist Aufgabe des Arztes. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2017 in einem Urteil klargemacht. Um sicher zu gehen, sollten Sie mit der Impfung einen externen Betriebsarzt und keinen bei Ihnen angestellten Arzt beauftragen. Dieser kann dann auch die Einladungen versenden, um deutlich zu machen, dass es sich um ein externes Angebot handelt. Und Sie sollten deutlich machen, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt und keine betriebliche Verpflichtung zur Impfung besteht. So sind Sie auf der sicheren Seite.

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