Unser Frage-Antwort-Katalog Entsendung

Ein Arbeitnehmer, der für Sie im Ausland arbeiten soll, bleibt Ihr Beschäftigter. Vor der Entsendung müssen Sie aber klären, ob für Ihren Arbeitnehmer weiter das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt oder ob Sie ihn im Ausland anmelden müssen und gegebenenfalls weitere Versicherungen abschließen müssen. Das deutsche Recht gilt meist weiter bei einem vorübergehenden Einsatz in der EU, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie einigen anderen Staaten, mit denen Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Sie weisen dies nach, indem Ihr Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung bei sich hat. Diese müssen Sie beantragen. Die Voraussetzungen dafür können Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog Entsendung, den wir zusammen mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) erstellt haben.

Das ändert der Brexit

Der Brexit wirkt sich auch auf die Entsendung aus. Maßgeblich ist das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits. Unter dem Link finden Sie die Bestandteile, die für die soziale Sicherheit relevant sind.

Bei der Entsendung sind Sie durch den Brexit in zwei Fällen betroffen:

  1. Sie wollen einen Arbeitnehmer nach Großbritannien und Nordirland entsenden? Durch den Brexit gilt das Vereinigte Königreich jetzt als Drittstaat.
  2. Sie wollen einen Arbeitnehmer entsenden, der Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs ist? Ihr britischer Arbeitnehmer gilt jetzt als Drittstaatsangehöriger.

Für Entsendungen vor dem 1. Januar 2021 gelten aber weiter die europarechtlichen Bestimmungen der EU.

Anpassung von Frage-Antwort-Katalog und Steckbrief

Damit Sie auch in diesem Fall die richtigen Antworten bekommen, haben wir unseren Frage-Antwort-Katalog Entsendung angepasst. Sie erfahren für jede Dauer und jede Kombination von Staat und Staatsangehörigkeit und andere Bedingungen, ob Sie eine Entsendung beantragen können und an wen Sie sich wenden müssen. Dazu gibt es weiterführende Hinweise.

Ebenfalls überarbeitet wurde der Steckbrief Entsendung. Im Steckbrief finden Sie kompakt das Wichtigste zum Thema mit Erläuterungen, rechtlichen Grundlagen und Informationsmöglichkeiten im Internet.

Ferner können Sie mehr auch auf der Sonderseite Brexit der DVKA lesen. Dort gibt es auch eine spezielle Information in englischer Sprache für britische Staatsangehörige in Deutschland.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Experten finden die jeweils aktuellen Dokumente der Sozialversicherung in der SV-Bibliothek unter „Beschäftigung von ins Ausland oder aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern“.