Jährlich werden zwischen 75 und 77 Millionen Mal Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt – gemeinhin bekannt als gelber Schein. Und immer in vierfacher Ausführung: für den Arzt, für die Krankenkasse, für den Arbeitgeber und für den Patienten selbst. Natürlich haben hier vor allem die Krankenkasse und Sie als Arbeitgeber ein Interesse daran, möglichst schnell, verlässlich und eindeutig über den krankheitsbedingten Arbeitsausfall informiert zu sein. Aber geht das nicht auch digital? Natürlich! Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III), das im September 2019 beschlossen wurde, soll auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert werden. Das hat für alle Beteiligten zunächst einmal viele Vorteile:

  • Patienten haben keinen Aufwand mehr damit, die jeweiligen Durchschläge an Arbeitgeber und Krankenkasse per Post zu verschicken.
  • Arbeitgeber und Krankenkasse sind sofort über die Arbeitsunfähigkeit informiert.
  • Es gibt bei handschriftlichen Notizen keine Missverständnisse mehr, was der Arzt gemeint haben könnte.

 Die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist auf einem guten Weg

Der GKV-Spitzenverband entwickelt derzeit auf der bestehenden gestzlichen Grundlage die Vorgaben zur Umsetzung inklusive der technischen Rahmenbedingungen. Bereits jetzt führt die Techniker Krankenkasse mit der ITSG GmbH ein Pilotprojekt durch, an dem mehrere tausend Ärzte teilnehmen. Für den Teilprozess „Krankenkasse zum Arbeitgeber“ nehmen neben den Mitarbeitern der TK noch die Angestellten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel teil.

Und wann nehmen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer daran teil?

Zum 1. Januar 2022 wird die Umstellung auf den elektronischen Meldeweg der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgeschlossen sein.

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Ärzte über ihre jeweilige Praxis-Software die AU einfach an die Krankenkasse versenden. Die Patienten erhalten den Beleg ihrer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit weiterhin auf Papier.

Zum 1. Januar 2022 werden alle Arbeitgeber an das Verfahren angeschlossen und erhalten ab diesem Zeitpunkt die AU-Bescheinigung ausschließlich elektronisch von der Krankenkasse des Angestellten.

Bereits jetzt bieten aber viele gesetzliche Krankenkassen an, ein Foto des gelben Scheins in ihrer APP oder im Login-Bereich ihrer Website hochzuladen – damit ist zumindest ein postalischer Weg eingespart.

Bitte beachten Sie auch: Die Umstellung auf eine elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeit gilt nur für gesetzlich versicherte Patienten.

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