Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Die Deutsche Rentenversicherung führt alle vier Jahre eine Prüfung durch, ob Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt  und auch alle Meldepflichten erfüllt haben. Dazu gehören auch die Ermittlung der Versicherungspflicht und die Abführung der Künstlersozialabgabe. Gewöhnlich finden diese Prüfungen vor Ort bei Ihnen oder bei dem von Ihnen beauftragten Steuerberater statt. Vorab können Sie Unterlagen auch elektronisch versenden.

Dies ist für alle Beteiligten mit Aufwand verbunden. Neben allen Meldungen und Bescheiden der Sozialversicherung müssen Sie bzw. Ihr Dienstleister die Unterlagen der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung bereitstellen. Rückfragen sind zu beantworten, unter Umständen müssen Sie weitere Belege und Nachweise erbringen.

Entlastung in Zeiten von Corona

Aber viele Arbeitgeber sind in der Corona-Krise mit einer äußerst schlechten Auftragslage und ihren Folgen beschäftigt. So müssen Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen z. B. Kurzarbeit organisieren und die Liquidität sichern. Andere sind extrem gut ausgelastet und müssen zusätzliche Arbeitnehmer und Aushilfen einstellen. In beiden Fällen sind auch viele Dienstleister wie Steuerberater stark eingespannt. Deshalb will die Deutsche Rentenversicherung in dieser Situation Entlastung schaffen. Zudem will die Deutsche Rentenversicherung persönliche Kontakt vermeiden, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. 

Daher haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, keine Betriebsprüfung mehr in den Räumlichkeiten von Arbeitgebern und Steuerberatern durchzuführen. Alle laufenden Verfahren werden auf elektronischem Wege durchgeführt. Insgesamt wird die Anzahl der Sozialversicherungsprüfungen verringert. In dieser Zeit werden die Mitarbeiter der Prüfdienste an anderer Stelle dringender gebraucht: Sie helfen der Bundesagentur für Arbeit bei der Bearbeitung des Kurzarbeitergelds. Derzeit ist noch offen, wann die Sozialversicherungsprüfung wieder normal stattfinden werden.

Update: Ab 2. Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen

Da eine Reihe von Kontaktbeschränkungen gelockert werden konnten, sind auch Betriebsprüfungen vor Ort wieder möglich. Das haben die Rentenversicherungsträger beschlossen. Der Schwerpunkt der Prüfungen liegt dabei auf Arbeitgebern, die mindestens 20 Arbeitnehmer haben bzw. auf Prüfungen bei Steuerberatern. Dabei treten die Prüfer zunächst telefonisch in Kontakt mit dem Arbeitgeber bzw. dem Verantwortlichen und klären vorab, wie der Vor-Ort-Termin zu kurz wie möglich gehalten werden kann, um den Arbeitsschutzstandard Covid-19 einzuhalten. So ist zum Beispiel die Teilnahme am euPB eine gute Alternative sowie die kontaktlose Übergabe von Unterlagen. Falls Sie als Arbeitgeber wegen Corona in einer belastenden Situation sind, können Sie auch eine Verschiebung der Prüfung vereinbaren.

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Quelle

Zeitschrift summa summarum Ausgabe 2/2020 der Deutschen Rentenversicherung