Hochwasser ist höhere Gewalt – Stundung und Erlass von Säumniszuschlägen

Die Bilder von der Ahr und anderen Gebieten mit Hochwasser sind erschütternd. Neben der Zerstörung von Wohnhäusern und Anlagen der Infrastruktur hat es auch viele Arbeitgeber getroffen – direkt durch Schäden im Betrieb oder durch andere finanzielle Schäden. Eine solche Naturkatastrophe gilt als höhere Gewalt, und in diesen Fällen können Sie auch auf die Unterstützung der Sozialversicherung zählen. Hierzu zählt die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch Sicherungsleistungen und Stundungszinsen entfallen. Und falls Beiträge bereits fällig waren und nicht gezahlt wurden, können die sonst üblichen Säumniszuschläge erlassen werden.

Anträge und Nachweis der Betroffenheit

Sowohl für die Stundung als auch den Erlass der Säumniszuschläge ist ein Antrag notwendig. Diese Anträge müssen Sie bei den Einzugsstellen stellen. Das sind die Krankenkassen, an die Sie Beiträge zahlen, oder – bei Beschäftigung von Minijobbern – die Minijob-Zentrale. Wichtig ist ein einfacher Nachweis, dass Sie als Arbeitgeber betroffen sind. Das können z. B. Fotos der beschädigten Betriebsgebäude sein oder eine Bestätigung der Gemeinde, in der Ihre Betriebsstätte liegt.

Auch Antrag auf Kurzarbeit möglich

Wenn Sie wegen des Hochwassers in Ihrem Betrieb zu wenig zu tun haben, können Sie auch Kurzarbeit beantragen. Denn genau für solch unabwendbare Ereignisse ist das Kurzarbeitergeld vorgesehen. Dabei stehen Ihnen die gleichen Verfahren zur Verfügung wie bei Kurzarbeit wegen Corona.

Schutz der Unfallversicherung für Fluthelfer

Viele Menschen haben sich als Fluthelfer engagiert oder tun es noch. Wer als Ersthelfer Menschen versorgt oder in der Katastrophen- und Nachbarschaftshilfe Trümmer beseitigt, steht unter dem Schutz der regionalen Unfallkassen als Unfallversicherungsträger. Darauf hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung hingewiesen. Darin finden Sie auch die Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Experten finden die Dokumente der Sozialversicherung zum gemeinsamen Beitragseinzug und der Zahlung von Beiträgen in der Rubrik Beitragseinzug unserer SV-Bibliothek.

Mehr zum Thema Kurzarbeit und zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie hier: