Wenn sich der Name (bzw. die Betriebsbezeichnung) des Beschäftigungsbetriebs, seine Rechtsform oder die Besitzverhältnisse ändern, so lassen Sie sich vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten. Veränderte Besitzverhältnisse können auch zu anderen Schuldverhältnissen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und eventuell zu einer neuen Betriebsnummer führen.