Die Zeiten, in denen sich Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aus einem größeren Angebot aussuchen konnten, sind längst vorbei. Der Arbeitsmarkt hat sich in den meisten Bereichen komplett gedreht. Das heißt, dass sich heute die Arbeitnehmer, insbesondere Fachkräfte, ihren Arbeitgeber aussuchen können. Da fällt es mitunter schwer, freie Stellen neu zu besetzen. Wo es viel Konkurrenz gibt, ist es sinnvoll, einmal auf anderen Pfaden zu suchen. Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungne haben es noch immer schwer, einen Arbeitsplatz zu finden – selbst dann, wenn sie ausgebildete Fachkräfte sind. Zwar hat der Gesetzgeber ja eine Schwerbehindertenquote vorgeschrieben, aber viele Unternehmen leisten lieber die Ausgleichszahlung für unbesetzte Schwerbehindertenplätze, als der Inklusion eine Chance zu geben. Warum eigentlich?

Gute Fachkräfte trotz Behinderung

Experten betonen immer wieder die hohe Motivation von Mitarbeitern mit Handicap. Und die dauerhafte, intensive Bindung an das Unternehmen, das ihnen eine Chance gegeben hat. Auch wenn die Einarbeitungsphase vielleicht etwas länger dauert und besondere Maßnahmen für die individuelle Unterstützung ergriffen werden müssen – der Aufwand lohnt sich!

Übrigens: Es muss nicht immer nur um körperliche Behinderungen gehen. Auch psychische Einschränkungen müssen einem gelungenen Arbeitseinsatz nicht im Wege stehen. Ein Beispiel dazu: Einige Unternehmen im IT-Bereich haben inzwischen erkannt, dass Autisten (speziell Menschen mit dem Asperger-Syndrom) oft ausgezeichnete Programmierer sind. Und Autist ist nicht gleich Autist – es gibt hier viele Abstufungen und unterschiedliche Ausprägungen. Mitunter sind es ganz spezielle Fähigkeiten, die Menschen ohne Einschränkungen nicht haben. Und wenn der behinderte Mitarbeiter aufgrund seiner Einschränkung keine Fachkraft ersetzen kann – vielleicht kann er aber diese unterstützen und so entlasten.

Damit die Inklusion behinderter Menschen gut klappt, müssen Sie allerdings einiges beachten. So sollten Sie insbesondere die anderen Mitarbeiter mit den Besonderheiten des neuen Kollegen vertraut machen. Auch dabei können Sie die Experten der Arbeitsagentur unterstützen.

Unterstützung und Hilfe durch die Arbeitsagentur bei der Inklusion

Für Arbeitnehmer mit Behinderungen gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Zusätzliche Kosten, die etwa für besondere Hilfsmittel benötigt werden, können oft über die Arbeitsagentur erstattet werden. Zudem gibt es bei der Einstellung Schwerbehinderter Zuschüsse zu den Lohnkosten, die bis zu 70 Prozent betragen können. Zusätzliche Maßnahmen für eine Qualifizierung, Trainingsmaßnahmen und andere Unterstützung gehören ebenfalls zu den möglichen Maßnahmen. Oft sind nur Kleinigkeiten nötig, um eine Beschäftigung ermöglichen, manchmal kann eine technische Unterstützung helfen. Welche Fördermaßnahmen es im Einzelnen gibt und welche für Ihren Betrieb in Frage kommen, kann Ihnen die Arbeitsagentur erläutern. Mehr Informationen dazu hier.

Inklusion ist gut für das Employer Branding

Employer Branding – was ist das eigentlich? Dabei handelt es sich streng genommen um die Positionierung eines Unternehmens als attraktiven Arbeitgeber. Dabei werden bekannte Aspekte des Marketings wie Markenbildung und strategisches Management auf den Personalbereich übertragen. So soll deutlich werden, dass ein Unternehmen nicht nur gute Produkte oder Dienstleistungen anbietet, sondern auch für die Beschäftigten attraktiv ist.

Tue Gutes und rede darüber – das könnte als Überschrift stehen, wenn Sie als Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen einstellen und ihnen eine Chance zur beruflichen Entwicklung geben. Das kann ein wichtiger Aspekt für die Darstellung Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit sein. Ein solches soziales Engagement wie der Fokus auf Inklusion kann durchaus ein wichtiges Kriterium für – auch nicht behinderte – Fachkräfte sein, sich im Zweifel für Ihr Unternehmen zu entscheiden.

Noch ein Vorteil: Sie sparen sich die Abgabe

Neben den Unterstützungsleistungen der Bundesagentur sparen Sie natürlich auch noch die Schwerbehindertenabgabe, wenn Sie ausreichend behinderte Menschen beschäftigen. Die Schwerbehindertenabgabe müssen Unternehmen zahlen, die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze pro Monat haben und weniger als fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen.

Und so viel müssen Sie zahlen, wenn Sie nicht ausreichend Menschen mit Behinderungen beschäftigen:

  • Bei einer Beschäftigungsquote zwischen 3 und 5 Prozent zahlen Sie 115 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz.
  • Liegt die Beschäftigungsquote zwischen 2 und 3 Prozent sind es 200 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz.
  • Ist Ihre Beschäftigungsquote unter 2 Prozent, werden sogar 290 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz fällig.

Mehr Informationen zum Thema

Auf diesen Websites erhalten interessierte Arbeitgeber mehr konkrete Informationen zu Unterstützungsangeboten bei der Inklusion und lesen Erfahrungsberichte anderer Arbeitgeber: