Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema Lohnvergleich bringt es an den Tag: In den neuen Bundesländern liegen die Entgelte – bei gleicher Qualifikation – um 14 Prozent unter dem Einkommen im Westen.

Lohnvergleich: Annäherung durch Mindestlohn

Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde verringert sich der Abstand zumindest in den unteren Einkommensbereichen. Was die Studie noch ermittelt hat: Die Unterschiede im Einkommen finden sich nahezu ausschließlich in Bereichen, die nicht durch einen Tarifvertrag gebunden sind. Denn bei den Tariflöhnen liegt das Niveau im Osten aktuell bei 98 Prozent der westlichen Länder.

Was sind noch mal die Rechtskreise?

In der Sozialversicherung gibt es – teilweise – noch eine Einteilung in zwei unterschiedliche Rechtskreise Ost (neue Bundesländer) und West (alte Bundesländer). Damit sollten die unterschiedlichen Einkommensstrukturen und -entwicklungen insbesondere bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden.

In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten allerdings bereits seit 2001 einheitliche Werte – hier ist die Rechtskreisunterscheidung seither aufgehoben.

Anders in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es beispielsweise unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und auch die für viele Berechnungen verwendete Bezugsgröße unterscheidet sich. Allerdings werden diese Werte immer weiter angeglichen. Bis 2025 soll nämlich die Rechtskreisbindung in der Sozialversicherung ein Ende haben.

Was haben die Rechtskreise mit den Meldungen zu tun?

Insbesondere für die Rentenversicherung ist es wichtig zu wissen, in welchem Rechtskreis die Beiträge entstanden sind. Das kann nämlich Auswirkungen auf die Höhe der später gezahlten Rente haben. Deshalb ist bei den Meldungen der Beschäftigungsort von Bedeutung, dass der richtige Rechtskreis angegeben ist. Bei einer nicht nur vorübergehenden Änderung des Beschäftigungsortes ist daher eine Ummeldung erforderlich.

Sie möchten Details wissen?

Die Unterschiede in den Entgelten sind nicht überall gleich. Je nach Branche und Region können die Differenzen im Lohnvergleich abweichen. Wenn Sie mehr wissen möchten, können Sie sich die detaillierten Angaben aus der Studie in einer Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung hier herunterladen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Alle Frage-Antwort-Kataloge im Bereich Neueinstellungen berücksichtigen selbstverständlich die unterschiedlichen Rechtskreise. Wenn Sie im Informationsportal die Voraussetzungen für eine Neueinstellung prüfen, erhalten Sie im Ergebnis nicht nur hilfreiche, individuelle Informationen, sondern auch eine Checkliste, die Ihre bereits gemachten Angaben beinhaltet. Im Anschluss können Sie diese Checkliste dann einfach ergänzen.