Maske zu tragen ist im Alltag in vielen Bereich Pflicht und für die große Mehrheit der Bevölkerung zur Gewohnheit geworden. Während Kultur, Freizeit und Konsum sehr beschränkt worden sind, geht die Arbeit weiter. Umso wichtiger ist es, auf den Arbeitsschutz in Corona-Zeiten zu achten. Und dazu gehört die Maske als Mund-Nase-Bedeckung, wenn Home Office und Abstand nicht möglich sind.

Ist das Tragen einer Maske schädlich?

Diese Fragen hören auch Arbeitgeber, wenn sie das Tragen einer passenden Mund-Nase-Bedeckung anordnen. Die Antwort ist eindeutig: Nein. Das gilt sowohl für Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff wie für industrielle FFP2- oder FFP3-Masken. Das hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) noch einmal ganz klar gestellt. So kann es unter der Maske nicht zu einer CO2-Vergifung kommen, auch wenn das immer wieder behauptet wird.

Was leistet welche Mund-Nase-Bedeckung?

Oft ist vielen nicht klar, wann welche Maske geeignet ist. Hier helfen die Informationen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weiter. Z. B. erklärt der Masken-Kompass der BGW die Unterschiede zwischen

  • filtrierenden Halbmasken (bekannt als FFP-Masken),
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS-Marken) wie viele Einmalmasken und
  • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wie die Alltagsmasken aus Stoff.

Woran erkenne ich, ob eine Maske qualitativ gut ist?

Während Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff oder die chirurgischen Einmalmasken vor allem andere schützen, bieten die Atemschutzmasken mehr. Die FFP-Masken können auch den Träger davor schützen, sich bei seinen Mitmenschen anzustecken. FFP3-Masken lassen allerdings Luft aus, so dass die Umgebung gefährdet werden kann. Daher kommen meistens FFP2-Masken zum Einsatz.

Wenn Sie für sich und Ihre Arbeitnehmer FFP2-Masken beschaffen, müssen Sie darauf achten, dass diese auch wirklich die Standards erfüllen. Es sind viele Fälschungen im Umlauf, die nicht den Infektionsschutz bieten, den sie versprechen. Achten Sie auf fünf Merkmale, dass die gekaufte FFP-2-Maske zertifiziert und von guter Qualität ist:

  1. Die CE-Kennzeichnung inklusive einer vierstelligen Kennnummer
  2. Ein Hinweis auf die Schutzklasse: FFP2 oder FFP3
  3. „R“ oder „NR“ weist darauf hin, ob die Maske wieder verwendbar ist oder nicht
  4. Nennung von Hersteller und Produktbezeichnung
  5. Angabe der Europäischen Norm EN 149

Außerdem sollte die Maskenpackung einige Hinweise und Dokumente beinhalten: Das Zertifikat, eine Gebrauchsanleitung auf deutsch und die Konformitätserklärung. Sind diese Merkmale vorhanden, können Sie davon ausgehen, dass die Atemschutzmaske von guter Qualität ist.

Auch hier bietet die DGUV Hilfe: Auf dem Plakat „Maske ohne Makel“ ist das Wichtigste zusammengefasst.

Wo finde ich die Vorschriften für den Arbeitsschutz?

Die obersten Regeln für den Arbeitsschutz sind im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschrieben.

Wenn Sie genau wissen wollen, was für Ihr Unternehmen gilt, dann schauen Sie auf den Corona-Sonderseiten Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach.

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