Ein Schüler interessiert sich für eine Ausbildung bei Ihnen? Sie wollen sich einen möglichen Mitarbeiter mal näher ansehen? Der Bewerber will ausprobieren, ob er ins Team passt? In diesen Fällen können Sie als Arbeitgeber ein Arbeiten zur Probe anbieten. Probearbeit ist keine Schwarzarbeit und steht z. B. unter dem Schutz der Sozialversicherung, wenn Sie das Probearbeiten anmelden.

Ein Schnuppertag ist sinngemäß eine reduzierte Form des Probearbeiten. Es geht nur ums Zuschauen, damit Sie und der Interessent eine Vorstellung von der Arbeit bekommen. Der Schnuppertag gilt als „Einfühlungsverhältnis“, das keine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung darstellt. Hier entfällt die Anmeldung. Aber Vorsicht: Dann darf auch nicht mit angepackt werden, damit nichts passiert.

Den genauen Unterschied erfahren Sie in unserem neuen Steckbrief Probearbeit und Schnuppertag. Lesen Sie ihn in der HTML-Version  oder laden Sie ihn als PDF bequem herunter.

Wie in allen Steckbriefen erfahren Sie in verständlicher Form das Wichtigste zum Thema in der Sozialversicherung:

  • Worum handelt es sich?
  • Welcher Zweck wird erfüllt?
  • Welche Norm ist die Grundlage?
  • Wo kann ich mich informieren?
  • Was muss ich tun?
  • Was ist später wichtig?

So sind Sie gut vorbereitet!

Unser Service für Sie im Informationsportal

Bei der meldepflichtigen Probearbeit handelt es sich meist um einen kurzfristigen Minijob. Darüber steht mehr im Steckbrief Kurzfristiger Minijobber. Die Prüfung im konkreten Einzelfall starten Sie mit dem Frage-Antwort-Katalog Kurzfristiger Minijobber.

Experten können direkt in die Dokumente der Sozialversicherung zur geringfügigen Beschäftigung einsteigen. In der SV-Bibliothek finden sie alle wichtigen Regelungen außerhalb von Gesetzen und Verordnungen, die durch die Träger der Sozialversicherung festgelegt werden.

Gehen Sie doch auch mal auf unsere Themenseite, wo Sie zu besonders nachgefragten Stichwörtern die Bandbreite unserer Informationen finden. Und über die Suche mit der Lupe gelangen Sie durch Eingabe des Stichworts zu vielen weiteren Informationen.