In der Serie „Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt“ berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) regelmäßig über neue Erkenntnisse zum Thema. Der Beitrag vom 11. August 2021 berichtet über eine Online-Konferenz zum Thema „Qualifizierung während Corona: Wie stark nutzen Betriebe Kurzarbeit für Weiterbildungen?“.

Im Mittelpunkt standen Studienergebnisse des IAB zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Weiterbildung. Da viele Betriebe Kurzarbeit anmelden mussten, wäre die Zeit eigentlich günstig gewesen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Das IAB untersucht, in welchem Ausmaß Weiterbildungen während Kurzarbeit genutzt werden. Dazu werden regemäßig zwischen 1.500 und 2.000 Betrieb befragt. Das Ergebnis: In einem Drittel der Betriebe fand seit Ausbruch von Corona Weiterbildung statt. Noch mehr Betriebe hätten sich beteiligt, wenn nicht viele Kurse wegen der Kontaktbeschränkungen ausgefallen wären.

Allerdings hat nur jeder zehnte Betrieb die Zeiten der Kurzarbeit für Weiterbildungen genutzt. Besonders häufig haben das Betriebe mit über 250 Beschäftigten genutzt, bei den Sektoren waren Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, das Versicherungs- und Finanzwesen und die Informations- und Kommunikationsbranche führend.

Trotz der Fördermöglichkeiten waren vielen Betriebe unsicher, wann die Kurzarbeit enden würde, ob die Weiterbildungen zum Arbeitsplan passen würden und wie die wirtschaftliche Zukunft grundsätzlich aussehen würde. Im Ergebnis haben nur fünf Prozent der Arbeitnehmer die durch Kurzarbeit frei gewordene Zeit für eine Weiterbildung genutzt.

Viele Betriebe kennen die Fördermöglichkeiten gar nicht. Im Herbst 2020 gaben nur rund ein Drittel der befragten Betriebe an, dass ihnen diese Fördermöglichkeit bekannt sei. Von diesen Betrieben hatten wiederum nur ein Drittel die Förderung überhaupt in Anspruch genommen. Ein Hindernis für eine stärkere Nutzung sind oft viele praktische Hürden.

Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit

Wer auf die Weiterbildungsseiten der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link schaut, findet viele Fördermöglichkeiten wie

  • Über die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG können Sie eine individuelle Beratung erhalten – von der Analyse bis zum Konzept für die Qualifizierung.
  • Die Weiterbildung der Arbeitnehmer wird durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert.
  • Bis 31. Juli 2023 wird Betrieben für die Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
  • Endet die Weiterbildung nach Bezug von Kurzarbeitergeld, kann sie fortgesetzt werden, ggf. Wird sogar ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie im Betrieb selbst ausbilden, dann finden Sie weitere Informationen in unserem Steckbrief Auszubildende. In einem Frage-Antwort-Katalog können Sie auch ganz individuell prüfen, was Sie bei der Neueinstellung eines Auszubildenden in der Sozialversicherung zu beachten haben.