Als Grundsatz innerhalb der Europäischen Union gilt: Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für höchstens zwei Jahre zur Arbeit ins Ausland schicken, müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Damit bleibt der Arbeitnehmer wie bei einer Arbeit in Deutschland unter dem Schutz der deutschen Sozialversicherung. Ausnahmen gelten für bestimmte Arten der Beschäftigung und einzelne Kombinationen von Einsatzland und Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers.

Zusätzliche Meldepflichten für das Arbeiten in Schweden

In einigen europäischen Ländern reicht es aber nicht aus, dass der Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung hat. So müssen Sie Ihren Arbeitnehmer bei einer Entsendung nach Schweden spätestens am ersten Arbeitstag zusätzlich beim Schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbetsmiljöverket) anmelden. Bis Mitte 2020 galt noch eine Bagatellgrenze vor fünf Tagen. Das Zentralamt hat auch eine Broschüre in deutscher Sprache herausgegeben. Die Anmeldung funktioniert online auf deutsch.

Informationen und Ansprechpartner in Deutschland

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) hat eine Broschüre „Arbeiten in Schweden “ veröffentlicht. Darin finden Sie neben allgemeinen Informationen auch konkrete Beispiele. Für die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) ist die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Ihr Ansprechpartner. Weitere Angebote hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Was Sie im konkreten Einzelfall beachten müssen, prüfen Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog Entsendung. Hier können Sie feststellen, ob es sich um eine Entsendung im europarechtlichen Sinne handelt, wo Sie eine A1-Bescheinigung beantragen müssen und wo Sie weitere Hilfen finden, wenn es sich bei der Arbeit im Ausland nicht um eine Entsendung handelt.

Eine Übersicht zum Thema bietet unser Steckbrief Entsendung.
Experten finden die passenden Dokumente der Sozialversicherung zur Beschäftigung von ins Ausland oder aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern und zum elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 in unserer SV-Bibliothek.