Selbstständig sein bedeutet oft „selbst“ und „ständig“, also immer aktiv sein, immer das Geschäft betreiben – das geht aber irgendwann eventuell nicht mehr. Dann soll ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter Entlastung schaffen. Bevor es dazu kommt, müssen Sie aber einiges beachten – ganz besonders in der Sozialversicherung.
Der Grundsatz einer Anstellung
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie ihn bei der Sozialversicherung anmelden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder einen Minijob handelt. Nur die Art der Meldung und der Empfänger unterscheidet sich.
Was brauche ich als Erstes?
Das Meldeverfahren in der Sozialversicherung beruht in erster Linie auf der Betriebsnummer. Diese bekommen die Unternehmen von der Arbeitsagentur zugewiesen. Sie ist das Identifikationsmerkmal und Ordnungskriterium für das Unternehmen bei den Sozialversicherungsträgern.
Um die Betriebsnummer beantragen zu können, benötigen Sie aber die Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung – die müssen Sie nämlich bei der Arbeitsagentur beim Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer angeben. Die Unternehmensnummer erhalten Sie von der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Welche das ist und wie Sie dorthin Kontakt aufnehmen können, können Sie bei der DGUV abfragen.
Der Antrag bei der Bundesagentur erfolgt dann – ausschließlich – online. Mit der Vergabe der Betriebsnummer legt die Bundesagentur einen Betriebsdatensatz an (z.B. mit Namen und Anschrift des Unternehmens, Ansprechpartner usw.). Diese Daten stehen dann allen Sozialversicherungsträgern zur Verfügung.
Das Arbeitsverhältnis anmelden
Je nachdem, ob Ihre Mitarbeiter versicherungspflichtig ist oder es sich um einen Minijob handelt, müssen Sie die Anmeldung entweder an die Krankenkasse des Mitarbeiters oder an die Minijob-Zentrale schicken. Die Meldungen können nur digital durch elektronische Datenübermittlung abgegeben werden. Das läuft entweder über ein dafür zugelassenes Gehaltsabrechnungsprogramm oder Sie geben die Meldung über das SV-Meldeportal ab.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Rentenversicherungsnummer des Mitarbeiters. Diese können Sie ebenfalls über das Abrechnungsprogramm oder über das Meldeportal bei der Rentenversicherung digital abfragen.
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