Für wen gilt die Hinzuverdienstgrenze?

Rentner dürfen zusätzlich zu ihrer Rente arbeiten und damit ihre Rente aufbessern. Ist die reguläre Altersgrenze für den Bezug der Altersrente noch nicht erreicht, ist die Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Ein Jahresverdienst oberhalb dieser Grenze wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Arbeitende Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen.

Hinzuverdienst 2022 weiterhin mit erhöhter Grenze möglich

Zum Ausgleich der Corona Belastungen und des Fachkräftemangels hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze 2020 deutlich angehoben. Die Regelungen aus diesem Sozialschutz-Paket wurden bereits 2021 verlängert, Details dazu lesen Sie in unserer Meldung: Hinzuverdienstgrenze für Rentner 2021 noch einmal deutlich erhöht. Ab 2022 sollte ursprünglich wieder die herkömmliche Grenze von 6.300 Euro gelten. Doch die andauernde Corona-Pandemie sorgt dafür, dass Arbeitgeber weiterhin unter erschwerten Bedingungen leiden. Darum haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass auch 2022 weiterhin die erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR gilt. Sie soll es auch in diesem Jahr den Arbeitgebern ermöglichen, bewährte und erfahrene Arbeitskräfte zu beschäftigen.

Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung

In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. 2016 wurde mit dem Flexirentengesetz beschlossen, dass der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung bei Erreichen der Regelaltersrente wegfällt. Diese Regelung galt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Anteil für diese Personengruppe wieder tragen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Prüfen Sie in unseren Frage-Antwort-Katalogen zu Alter und Rente die Voraussetzungen für eine Beschäftigung von Rentnern:

  • Rente bei Beschäftigung von 2017
  • Rente bei Beschäftigung ab 2017
  • Befreiung der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern
  • Befreiung der Rentenversicherungspflicht bei freien Berufen
  • Einrichtung einer Zahlstelle für die Auszahlung von Betriebsrenten

Kompakte Informationen zum Thema Rente finden Sie in unseren Steckbriefen: