Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) gibt regelmäßig Daten zur aktuellen Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung heraus. In ihrem Bericht „Befristungen bei Neueinstellung“ präsentiert das IAB ihre Ergebnisse zu folgender Frage: Wie haben sich die sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen von 2000 bis 2019 entwickelt? Nicht enthalten sind Minijobs und Auszubildende.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick

  • Es gab 2019 rund 4.016.000 Neueinstellungen. Davon waren 1.284.000 (zunächst) befristete Arbeitsverträge; das sind ca. 32 Prozent. Das ist der niedrigste Anteil seit 2001.
  • Der Anteil der Befristungen ist deutlich höher als der Anteil befristeter Arbeitsverträge. Das bezieht sich auf die Gesamtbeschäftigung (7,2 Prozent oder 2,8 Millionen Arbeitnehmer). Daraus ergibt sich: Viele befristete Arbeitsverträge werden in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt.
  • Der Anteil der Befristungen ist bei Frauen (43,8 Prozent) über die letzten fünf Jahre über sieben Prozent höher als bei Männern (36,2 Prozent).
  • Große Betriebe stellen besonders häufig befristet ein. Bei mehr als 75 Arbeitnehmern sind es 39 Prozent, bei kleineren Betrieben sind es nur knapp 25 Prozent. Hier ist auch der Anteil der Befristungen ohne Angabe eines Sachgrunds mit 32 Prozent sehr hoch.
  • Wenn ein Sachgrund genannt ist, erfolgt die Befristung in 34 Prozent der Fälle wegen der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. Und in 22 Prozent geschieht die Befristung wegen zeitlich begrenzter Mittel.
  • Spitzenreiter unter den Branchen war der Bereich Verkehr und Lagerei mit 45 Prozent, Schlusslicht das Baugewerbe mit 14 Prozent.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Stellen Sie einen Arbeitnehmer befristet ein? Dann können Sie im Frage-Antwort-Katalog zur Neueinstellung in Voll- und Teilzeit prüfen, was Sie in der Sozialversicherung melden müssen.

Wollen Sie den befristeten Arbeitsvertrag verlängern oder ihn in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln? Dann prüfen Sie Ihre Meldepflichten im Frage-Antwort-Katalog Verlängerung und Entfristung.