Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Rentenversicherungspflicht beim 450-Euro-Minijob

Wer heute als 450-Euro-Minijobber eine Beschäftigung beginnt, für den besteht erst einmal Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass von seinem Arbeitsentgelt auch eigenen Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen werden. Er bekommt also nicht 1:1 netto für brutto. Dafür genießt der Arbeitnehmer auch Vorteile: Die Beiträge erhöhen die spätere Altersrente und die Beitragszeiten werden angerechnet.

Viele 450-Euro-Minijobber wollen lieber mehr Geld ausgezahlt bekommen und sind dafür bereit, auf die genannten Vorteile zu verzichten. Dafür ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich, direkt am Anfang der Beschäftigung oder auch erst später für die Folgemonate. Der Arbeitnehmer muss das gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile entfallen und es wird dann netto wie brutto ausgezahlt. Achtung: Die Arbeitgeberanteile müssen aber weiter gezahlt werden.

Entscheidung bleibt bis zum Ende der Beschäftigung bestehen

Wenn sich der Minijobber einmal für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden hat, bleibt diese Entscheidung so lange gültig, bis die Beschäftigung beendet ist. Die Sozialversicherung hat nun noch einmal besonders darauf hingewiesen, dass eine Beschäftigung nicht beendet wird, wenn es zu einer Unterbrechung wegen Elternzeit oder wegen Bezug einer Entgeltersatzleistung kommt. Eine solche Entgeltersatzleistung ist beispielsweise das Verletztengeld nach einem Unfall.

Übrigens: Das gilt auch für den Minijob im Privathaushalt als Haushaltshilfe. Denn auch diese Haushaltshilfe ist ein geringfügig entlohnter Beschäftigter, wie die 450-Euro-Minijobber in der Sozialversicherung heißen. Wesentlicher Unterschied bei den Beiträgen: Der Arbeitnehmeranteil in der Rentenversicherung ist höher, der Arbeitgeberanteil ist niedriger.

Für einen Minijobber, der schon vor dem 31. Dezember 2012 bei Ihnen arbeitete und nicht mehr als 400 Euro verdient, kann es eine Besonderheit geben. Diese Minijobber hatten noch keine Rentenversicherungspflicht, konnten aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Auch diese Entscheidung gilt weiter bei einer der genannten Unterbrechungen.

Und noch ein Hinweis zum Thema. Wer mehrere 450-Euro-Minijobs parallel haben darf, für den gilt die Entscheidung einheitlich. Wer also insgesamt nicht mehr als 450 Euro im Monatsschnitt verdient, muss sich einheitlich in allen Minijobs die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erklären.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Die Ausführungen der Sozialversicherung zum Thema finden sich in den neuen Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien), die seit dem 1. August 2021 gelten. Sie finden diese in unserer SV-Bibliothek in der Rubrik Geringfügige Beschäftigung.

Zu vielen der genannten Begriffe haben wir Steckbriefe mit kompakten Erläuterungen erstellt. Dazu gehören:

Für bestimmte Situationen können Sie ganz individuell in Frage-Antwort-Katalogen klären, was Sie als Arbeitgeber in der Sozialversicherung zu tun haben. Zu diesen Situationen gehören:

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