Betriebliche Altersvorsorge – wozu?

Die Frage der Alterssicherung wird auch in Zukunft ein Dauerthema bleiben. Der Gesetzgeber sieht mehrere Säulen der Altersvorsorge vor, um die gesetzliche Rentenversicherung bei der Altersrente zu entlasten. Dazu gehört auch die betriebliche Altersvorsorge, bei der Sie als Arbeitgeber durch eine Entgeltumwandlung beitragen können, das Einkommen Ihrer (ehemaligen) Arbeitnehmer im Alter zu sichern. Der Staat unterstützt das durch eine Förderung, indem diese Entgeltumwandlung bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei ist.

Mit der Grundrente wurde auch die Förderung für Geringverdiener verbessert

Für Geringverdiener ist diese Möglichkeit besonders wichtig. Wegen der geringen Beiträge bauen sie auch weniger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Daher wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine neue Förderung zur betrieblichen Altersversorgung eingeführt, die speziell für Geringverdiener gilt. Bisher waren das höchstens 144 Euro. Mit dem Gesetz zu Grundrente sind es nun 288 Euro und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. So steht es in § 100 EstG.

Dazu gelten die folgenden Bedingungen mit neuen Höchstgrenzen:

  • Sie als Arbeitgeber zahlen jährlich zusätzlich zum Arbeitsentgelt mindestens 240 Euro, höchstens 960 Euro an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung.
  • Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers überschreitet nicht 2.575 Euro.

Zur Förderung werden dann 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags von der Steuerschuld des Arbeitnehmers abgezogen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Für das Thema Rente und Alterssicherung aus Sicht des Arbeitgebers bieten wir verschiedene Informationen:

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung bieten, werden Sie später zu einer Zahlstelle und müssen spezielle Meldungen abgeben. Auch hierzu haben wir das Wichtigste für Sie bereitgestellt: