Das Ziel von Politik und Gesellschaft ist es, dass Menschen mit Behinderung so weit es geht uneingeschränkt am täglichen Leben teilnehmen sollen. Dies gilt auch für das Arbeitsleben. Wo die Behinderung kein Hindernis sein muss, sollen die Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten passend einsetzen können. Für Arbeitgeber stellt dies eine Chance dar, motivierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Neues Gesetz stärkt Menschen mit Behinderung

Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe – kurz Teilhabestärkungsgesetz – sind auch zusätzliche Maßnahmen beschlossen worden, die die Ausbildung und Qualifikation von Menschen mit Behinderung fördern. Wir hatten darüber bereits einmal berichtet. Nun ist es am 9. Juni 2021 verkündet worden.

Für Arbeitgeber sind zwei Bereiche interessant. So wurde das Budget für Ausbildung so erweitert, dass Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, gefördert werden können, damit diese auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Zudem erhalten die Jobcenter und Arbeitsagenturen mehr Möglichkeiten für eine aktive Arbeitsförderung, auch für Rehabilitanden.

Weitere Regelungen betreffen den Zutritt für Assistenzhunde, eine Gewaltschutzregelung für Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe. „Huckepack“ wurden andere Regelungen umgesetzt wie die digitalen Gesundheitsanwendungen in der medizinischen Rehabilitation und der sozialen Pflegeversicherung sowie die elektronische Übermittlung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Menschen mit Behinderung einstellen, müssen Sie ihn in der Sozialversicherung wie jeden anderen Beschäftigten anmelden. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie das gemeinsame Rundschreiben der Sozialversicherungsträger in einer Rubrik unserer SV-Bibliothek.

Für Einrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten Besonderheiten, die wir in einem eigenen Steckbrief zusammengefasst haben.

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