Unbedenklichkeitsbescheinigung: Wofür und woher?

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie als Arbeitgeber gegenüber dem Auftraggeber die „gewerberechtliche Zuverlässigkeit“ nach. Öffentliche Aufträge dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden. Zu dieser Zuverlässigkeit gehört beispielsweise, dass das Unternehmen als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge pünktlich und zuverlässig zahlt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie Antrag bei der Einzugsstelle, also der Krankenkasse. Seit Anfang des Jahres ist die Bescheinigung übrigens vereinheitlicht worden. Ein Muster können Sie sich hier anschauen.

Vor der Ausstellung prüft die Einzugsstelle, ob Sie die Sozialversicherungsbeiträge in der Vergangenheit stets pünktlich und vollständig entrichtet haben. Nur dann kann die entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Wichtig: Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nicht zugleich die vollständige und richtige Beitragszahlung bestätigt – diese Überprüfung erfolgt durch den Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung.

Tipp: Alles Wichtige zur Unbedenklichkeitsbescheinigung lesen Sie in unserer Meldung Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2022.

Besonderer Service bei der Minijob-Zentrale: Das Abo

Die Minijob-Zentrale ist Einzugsstelle für die Beiträge von Minijobbern. Hier können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung sogar im Abonnement bestellen. Der Versand erfolgt dann automatisch alle drei Monate. Den Antrag für das Abo können Sie über einen Vordruck stellen, den Sie beim Kontaktformular der Minijob-Zentrale als Anhang hochladen und abschicken. Im Betreff geben Sie am besten direkt „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ an. Sie erhalten dann die Bescheinigung regelmäßig zugestellt, Laufzeit unbefristet. Das gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Sie die Beiträge weiterhin pünktlich gezahlt haben. Möchten Sie das Abo beenden, nutzen Sie wieder das Kontaktformular der Minijob-Zentrale.

Quelle: Blog der Minijob-Zentrale

Übrigens: Ein ähnliches Angebot bietet auch die Bau-Berufsgenossenschaft. Hier reicht eine formlose E-Mail, um das Abo zu beginnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der BG Bau.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie einen Minijobber einstellen möchten, können Sie die Voraussetzungen dafür mit unseren Frage-Antwort-Katalogen Minijob und Aushilfe prüfen. Die wichtigsten Informationen zum Minijob lesen Sie in unserem Steckbrief 450-Euro-Minijobber.