Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Geringfügige Beschäftigung ist die Bezeichnung in der Sozialversicherung für Minijobber. Von diesen Minijobs gibt es zwei Arten:

  • Der kurzfristige Minijob als zeitlich begrenzte Beschäftigung
  • Der 450-Euro-Minijob als geringfügig entlohnte Beschäftigung

Man unterscheidet noch mal zwischen Minijobs im gewerblichen Bereich und dem als Haushaltshilfe. Bei letzterem können private Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren für An- und Abmeldung einschließlich Entgeltmeldung verwenden.

Entgeltmeldung: Ab 2022 Angaben zur Lohnsteuer melden

Bei den 450-Euro-Minijobbern zieht in bestimmten Fällen die Minijob-Zentrale neben den Beiträgen zur Sozialversicherung auch die Lohnsteuer ein: Wenn Sie als Arbeitgeber und Ihr Arbeitnehmer statt der individuellen Besteuerung nach Steuerklasse wie bei einer anderen Beschäftigung die Pauschsteuer gewählt haben. Bei der individuellen Besteuerung zahlen Sie die Lohnsteuer an das Finanzamt.

Damit das für alle Beteiligten besser nachvollziehbar ist, müssen Sie ab 1. Januar 2022 zusätzlich zu den anderen Angaben in einer Entgeltmeldung auch Angaben zur Lohnsteuer übermitteln:

  • Steuer-ID vom Minijobber
  • Steuernummer des Arbeitgebers
  • Art der Besteuerung

Bei den ersten beiden Merkmalen kann es Ausnahmen geben. Manche Beschäftigte haben noch nie eine Steuer-ID erhalten. Bestimmten Arbeitgebern wie Wohneigentümergemeinschaften wurde noch keine Steuernummer vergeben.

Im Haushaltsscheck mussten Arbeitgeber bereits ankreuzen, ob die Pauschsteuer gewählt wird. Im elektronischen Verfahren müssen Sie eine „1“ für Pauschsteuer oder eine „2“ für eine andere Art der Besteuerung setzen. Das Ganze ist dann im neuen Datenbaustein „Steuerdaten“ enthalten.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Minijobber sind für viele Arbeitgeber wichtige Arbeitnehmer. Geringfügige Beschäftigung wird in beiden Formen stark in Anspruch genommen. Dazu bieten wir Ihnen vielfältige Informationen, in Frage-Antwort-Katalogen zu Ihrer individuellen Situation oder in Steckbriefen als Basiswissen zum Thema. Unter den Links finden Sie die entsprechenden Angebote zur Neueinstellung von:

Experten finden die wichtigsten Informationen in den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien in unserer SV-Bibliothek.