Corona als Berufskrankheit

Die Anerkennung von Covid als Berufskrankheit ist möglich – wenn die Infektion in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Besonders deutlich wird das an den Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Hier gibt es aufgrund ihrer Versichertenstruktur wohl die meisten Fälle. Bis Ende 2021 wurden allein dort 132.000 Verdachtsfälle auf eine entschädigungsfähige Berufskrankheit gemeldet. Anerkannt wurden bisher 87.000 Fälle – etliche sind aber noch nicht abschließend bearbeitet. Zum Vergleich: In der Zeit vor Corona erhielt die BGW jährlich rund 1.000 Meldungen zu Verdachtsfällen.

Generell gilt: Infektionskrankheiten können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war.

Long Covid und Post Covid

Zum Glück verlaufen die Infektionen heute in der Regel meist harmlos. Manche Betroffene leiden aber noch nach Wochen oder sogar Monaten unter Symptomen. Zu den typischen Beeinträchtigungen gehören Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns und Atemprobleme.

Bleiben diese Beschwerden länger als vier Wochen nach der Infektion bestehen, handelt es sich um Long Covic. Beträgt der Zeitraum mehr als zwölf Wochen oder treten die Symptome nach einiger Zeit erneut auf, spricht man von Post-Covid. Bei einem milden Krankheitsverlauf ist das aber eher selten.

Warum die Anerkennung als Berufskrankheit so wichtig ist

Die Anerkennung als Berufskrankheit hat eine Reihe von Vorteilen. Denn dann ist die Berufsgenossenschaft für die Heilbehandlung und ggf. für die Geldleistungen nach Ende den gesetzlichen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zuständig. Die Berufsgenossenschaften haben eigene Kliniken, mit denen sie gemeinsam ein entsprechendes Behandlungsprogramm entwickelt haben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet ein neues überregionales und interdisziplinäres Angebot für Post-COVID-Erkrankte, um den gesetzlichen Auftrag der Versorgung arbeitsunfallverletzter und berufserkrankter Personen zu erfüllen.

Das Programm beinhaltet sowohl eine Beratung als auch ein spezielles, diagnostisches Abklärungsverfahren. Bis Ende des Jahres 2021 führten die BG Kliniken 1.077 Post-COVID-Beratungen, 963 Post-COVID-Sprechstunden und 455 Post-COVID-Checks durch. Die Ursachen für Long Covid und Post Covid sind noch nicht ausreichend erforscht, weshalb sich die Behandlung auf die Symptome konzentriert und dafür individuelle Therapie- und Rehabilitationskonzepte nutzt. Denn die Schwere der Symptome und die gesundheitlichen Auswirkungen sind individuell sehr unterschiedlich.

Und: Die Leistungsbemessungsgrenzen (das Pendant zur Beitragsbemessungsgrenze) sind in der Unfallversicherung höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Betroffene mit höherem Einkommen können daher ggf. auch ein höheres Übergangsgeld von der Berufsgenossenschaft erhalten, als sie bei einer „normalen“ Erkrankung an Krankengeld von der Krankenkasse erhalten würden.

Mehr Informationen über die Hilfe der BGW für von COVID-19 betroffene Versicherte finden Sie unter dem Link und bei den BG-Kliniken.

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Zum Thema Krankheit empfehlen wir Ihnen unseren Frage-Antwort-Katalog Unfall und Krankheit sowie den Steckbrief Berufskrankheit. Außerdem finden Arbeitgeber alle Informationen, die das Informationsportal zum Thema Corona bietet, auf der Seite Corona: Infos für Arbeitgeber.