Um Arbeitnehmer im Betrieb sicher vor einer SARS-CoV-2-Infektion zu schützen, müssen sich bisher alle Arbeitgeber an den Corona-Arbeitsschutzstandard halten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatten damit schnell auf die geänderten Arbeitsbedingungen reagiert. Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaft hatten ergänzend für jede Branche spezifische Handlungshilfen und Anleitungen herausgegeben.

Jetzt konkretisiert die soeben veröffentlichte SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel den bisherigen Arbeitsschutzstandard, der seit April 2020 gilt. Sie definiert bundesweit und branchenunabhängig die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Basis von § 5 des Infektionsschutzgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes.

Für diese neue Arbeitsschutzregel arbeitete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) mit den Arbeitsschutzausschüssen des Bundesarbeitsministeriums zusammen. Die Regel gilt ab August 2020 für die Dauer der Pandemie. Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel können Sie hier im Original nachlesen.

Wenn es für eine Branche oder eine Region noch strengere Regeln gibt, finden diese weiterhin Anwendung. Die Berufsgenossenschaft und Unfallkassen formulieren branchenspezifische Handlungshilfen, die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel jeweils passend zur Branche umsetzen. 

Was müssen Sie als Arbeitgeber jetzt tun?

Grundlage Ihrer Schutzmaßnahmen für Ihre Arbeitnehmer ist wie bisher eine Gefährdungsbeurteilung. Diese haben Sie sicher schon zu Beginn der Pandemie erstellt. Prüfen Sie, ob die darin festgestellten Risiken sich verändert haben und ob Ihre Maßnahmen zur Risikominimierung weiterhin ausreichen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen Handlungshilfen zur Verfügung. Diese helfen Ihnen, das Infektionsrisiko für sich und Ihre Arbeitnehmer soweit wie möglich zu reduzieren. Ihr Unfallversicherungsträger steht Ihnen auch bei konkreten Fragen mit Expertenwissen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auch hier.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Und sollte dennoch etwas bei der Arbeit passieren, können Sie im Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit klären, was Sie tun müssen. Als kompakte Informationen stehen Ihnen die Steckbriefe Unfall  und Berufskrankheit zur Verfügung.