Die FFP2 Maskenpflicht und die anderen Corona-Einschränkungen werden schon seit längerer Zeit regional heruntergefahren. Das Ergebnis: Galt in einem Bundesland noch die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, brauchte man sie im Nachbarland nicht mehr. Maske im Flugzeug nein, im ICE aber ja – ganz schön unübersichtlich. Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium die FFP2 Maskenpflicht grundsätzlich aufgehoben. Es gibt aber Ausnahmen.

Wo gilt die FFP2 Maskenpflicht weiter?

Beim Besuch von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Wenn Sie nicht zu den genannten Ausnahmebetrieben gehören, gibt es zunächst keine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske. Trotzdem kann es im Einzelfall sinnvoll sein, das Tragen eines solchen Schutzes von Ihren Mitarbeitern zu verlangen. Denn die Pandemie hat zwar weitgehend ihren Schrecken verloren, aber vorbei ist sie nicht. Das sieht man am aktuell immer noch ausgesprochen hohen Krankenstand.

Die Gefährdungsbeurteilung

Abgesehen davon, dass Sie als Arbeitgeber ein großes Interesse an der Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer haben–, sind Sie auch zu deren Schutz verpflichtet. Deshalb müssen Sie für jeden Arbeitsplatz eine so genannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Also die möglichen gesundheitlichen Gefahren an diesem Arbeitsplatz einschätzen. Anschließend müssen Sie die nötigen Schutzmaßnahmen ableiten. Das kann durchaus das Tragen einer FFP2 Maske sein – oder entsprechende Abstandsregeln oder ähnliche Schutzmaßnahmen. Im Übrigen geht es nicht nur um Corona, auch andere Infektionskrankheiten tragen zum hohen Krankenstand bei und sollten möglichst vermieden werden.

Hier gibt es Hilfe

Ausführliche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung gibt es bei den Berufsgenossenschaften. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als deren Dachverband hat einige grundsätzliche Informationen zusammengestellt. Sie finden diese, zusammen mit weiterführenden Links (unter anderem zu Praxishilfen) auf der Website der DGUV.

Sollten Sie sich grundsätzlich zum Thema Arbeitsschutz am Arbeitsplatz informieren wollen, so kann die DGUV umfassend über den Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz aufklären.