Grundsatz: Auch für Sachleistungen zählen beim Arbeitsentgelt mit

Wenn Sie als Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt in Euro Ihren Arbeitnehmern auch Sachleistungen zukommen lassen, müssen Sie diese bei der Gesamtsumme des Entgelts als geldwerter Vorteil berücksichtigt. Die Folge: Auch dafür müssen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Deshalb werden Sie in unseren Frage-Antwort-Katalogen zu Neueinstellungen auch oft gefragt, ob Sie solche Sachleistungen zusätzlich bieten. Das gilt nur dann nicht, wenn der Gesetzgeber einen geldwerten Vorteil ausdrücklich als steuerfrei bezeichnet. Dann müssen Sie dafür auch keine Beiträge in der Sozialversicherung abführen.

So bleibt das Firmenfahrrad beitragsfrei

Der Weg zur Arbeit wird von immer mehr Arbeitnehmern mit dem Fahrrad zurückgelegt. Viele verbinden körperliches Training mit dem Vorteil, Staus auf der Straße und volle Nahverkehrsmittel zu vermeiden. Sie können das als Arbeitgeber als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagement auch aktiv unterstützen. Zusätzlich kommt hinzu, dass ein Firmenfahrrad auch ein zusätzliches Angebot als attraktiver Arbeitgeber sein kann.

Der Gesetzgeber unterstützt das und hat jetzt die Regelung verlängert, dass Sie unter bestimmten Bedingungen ein Dienstfahrrad schenken können, ohne dass Sie den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer verbeitragen müssen. Dann ist auch eine private Nutzung möglich. Dieser Vorteil war zunächst auf drei Jahre befristet. Nun können Sie und Ihre Arbeitnehmer bis 2030 von dieser Regelung profitieren. Das schließt E-Bikes ein, die bis zu 25 Stundenkilometer schnell sind. Und auch 450-Euro-Minijobbern können Sie so etwas zusätzlich bieten, ohne dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.

Bei Entgeltumwandlung Begünstigung

Beteiligt sich der Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung selbst finanziell, ist das Fahrrad nicht mehr steuerfrei, aber doch steuerbegünstigt. Insbesondere bei Leasingmodellen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft die Kosten. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils des neuen Firmenrads beträgt seit 2020 nur ein auf volle hundert Euro abgerundetes Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung. Das ist auch der Wert, den Sie bei der Beitragsberechnung zusätzlich berücksichtigen müssen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Die Definition des Arbeitsentgelts finden Sie ausführlicher im Steckbrief Arbeitsentgelt beschrieben.

Welche Sachbezugswerte 2021 gelten, erfahren Sie in unserer Meldung „Beiträge richtig berechnen: Ab 2021 gelten neue Sachbezugswerte “.

Die Auswirkungen einer Änderung beim Arbeitsentgelt während einer laufenden Beschäftigung können Sie im Frage-Antwort-Katalog Arbeitsentgelt prüfen.