rvBEA: Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen

Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber fehlende Informationen und Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können die Träger darüber Anträge von Arbeitgebern oder deren Rückantworten entgegennehmen. Damit setzt die Deutsche Rentenversicherung die Digitalisierung Verfahren zu Meldungen und Bescheinigungen schrittweise um. Die Gesonderte Meldung wird jetzt komplett auf die elektronische Übermittlung umgestellt.

Gesonderte Meldung bei Rentenanträgen Ihres Arbeitnehmers

Der Rentenversicherungsträger Ihres Arbeitnehmers kann eine Gesonderte Meldung anfordern, wenn Ihr Mitarbeiter aus einer laufenden Beschäftigung heraus einen Rentenantrag gestellt hat. Die Deutsche Rentenversicherung möchte die Höhe der Rente möglichst aktuell und exakt berechnen und erfragt die Entgelte in der verbleibenden Beschäftigungszeit bis zum Rentenbeginn. Die Meldung mit Grund 57 darf frühestens drei Monate vor Beschäftigungsende erstellt werden. Die darin nachgewiesenen Entgelte und Zeiträume dürfen nicht noch einmal in einer Jahresmeldung gemeldet werden.

Elektronische Meldung an Deutsche Rentenversicherung Pflicht

Bereits seit 2018 fordern die Rentenversicherungsträger die gesonderte Meldung elektronisch an. Seit 2019 ist auch jede Software für die Entgeltabrechnung in der Lage, die Datensätze entgegenzunehmen. Wenn Sie diese Anforderung bisher dennoch in Papierform erhalten haben, lag das daran, dass Sie sich noch nicht das Verfahren registriert hatten (Hauptverfahren „rvBEA“, Unterverfahren „GML57″).

Ab 1. Juli 2021 ist die Teilnahme am digitalen Verfahren Pflicht. Das bedeutet, dass Sie mindestens einmal wöchentlich überprüfen müssen, ob Sie eine Aufforderung erhalten haben. Und Sie müssen Ihre Gesonderte Meldung auch elektronisch über Ihre Standardsoftware oder Ausfüllhilfe abgeben. Haben Sie einen Dienstleister mit der Entgeltabrechnung beauftragt, muss der das für Sie erledigen.

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