Was ist die Home Office Pauschale?

Viele Arbeitnehmer sind in der Corona-Pandemie ganz oder zeitweise im Home Office statt am gewohnten Arbeitsplatz. Da musste oft improvisiert werden mit dem Schreibtisch in der Küche oder im Schlafzimmer. Wer aber kein Arbeitszimmer nachweisen kann, war steuerlich im Nachteil. Mehraufwände konnten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Zudem fiel dann auch die Entfernungspauschale für die Home Office Tage weg.

Hier hat der Gesetzgeber gegengesteuert. Als Pauschale kann der Arbeitnehmer 5 Euro für jeden Tag im Home Office in der Steuererklärung geltend machen und das bis zu 600 Euro. Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist im Einkommensteuergesetz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EstG eingefügt worden.

Das geht selbstverständlich nur an Tagen, an denen er nicht auch noch Wegegeld berechnet. Der Arbeitnehmer führt also am besten einen Kalender, wann er zu Hause gearbeitet hat (Home Office Pauschale) und an welchen Tagen er in die Firma gefahren ist (Entfernungspauschale).

Bescheinigung des Arbeitgebers sinnvoll

Will Ihr Arbeitnehmer die Home Office Pauschale nutzen, muss er das glaubhaft und nachvollziehbar nachweisen. Dabei können Sie helfen: Mit einer Bescheinigung können Sie bestätigen, in welchem Zeitraum oder an wie vielen Tagen die Woche Home Office gemacht worden ist.

Aber Achtung: Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer pauschal Home Office erstatten, kann das die Wirkung der Home Office Pauschale wieder aufheben. Denn das ist ein geldwerter Vorteil, den Ihr Mitarbeiter versteuern muss. Anders sieht es aus, wenn Sie ihm beruflich bedingte Sachmittel erstatten wie Telefongebühren, Internet oder Büromaterial.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie wissen wollen, was beitragsfrei ist und was geldwerter Vorteil, dann schauen Sie in unseren Steckbrief Arbeitsentgelt.