Die Infektionszahlen steigen zum Jahresende wieder, so dass auch immer öfters Kinder in der Schule, im Kindergarten oder in der Kindertagesstätte an Corona erkranken. Gilt ein Kind als Erstkontakt des erkrankten Kindes, kann Quarantäne angeordnet werden. Das bedeutet: Kein Verlassen von Wohnung oder Grundstück, kein Besuch.

Für die Eltern zu Hause als Arbeitnehmer bleibt die Pflicht zur Arbeit bestehen. Was ist aber, wenn sich dann keiner um das Kind kümmern kann? In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eingeführt worden, dass Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie zu Hause bleiben müssen und deshalb einen Verdienstausfall haben. Voraussetzungen sind:

  • Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • Der Arbeitnehmer hat das Kind in Quarantäne in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder gepflegt.
  • Es konnte keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sichergestellt werden.

Eine Entschädigung wegen Verdienstausfall kann bei gemeinsamer Betreuung jedes Elternteil bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen, bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Wochen. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung für die Behörde an seinen Arbeitnehmern aus, das sind 67 Prozent des Verdienstausfalls.

In 2021 hat jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil dazu Anspruch auf ein sogenanntes Corona-Kinderkrankengeld pro Kind von bis zu 30 Arbeitstagen beziehungsweise bis zu 60 Arbeitstagen bei Alleinerziehenden. Bei mehreren betroffenen Kindern sind es bis zu 65 Tage bzw. 130 bei Alleinerziehenden.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Kinder und Familie von Arbeitnehmern sind auch im Informationsportal ein wichtiges Thema. Eine Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes oder wenn das Kind erkrankt – auch für Arbeitgeber hängen daran Pflichten, die Sie beachten sollten.

In unseren Steckbriefen erläutern wir für Sie, was es mit dem jeweiligen Thema au sich hat. Und in Frage-Antwort-Katalogen können Sie ganz konkret prüfen, was in der speziellen Situation zu tun ist.

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