Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 vorgesehen, dass die Künstlersozialabgabe in 2021 konstant bei 4,2 bleibt. Eigentlich wäre eine Steigerung auf 4,7 Prozent notwendig gewesen, zwischenzeitlich war eine Erhöhung auf 4,4 Prozent geplant. Die Bundesregierung hat aber durch zusätzliche Bundesmittel den Anstieg verhindert. Die Verordnung wird bis Jahresende im Bundesgesetzblatt verkündet.

Abgabepflichtig kann jedes Unternehmen sein

Die Künstlersozialabgabe ist neben den Bundesmitteln ein Baustein in der Finanzierung der Künstlersozialkasse. Sie verwaltet die Gelder, um die derzeit mehr als 190.000 selbständigen Künstlern und Publizisten den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ermöglichen. Die Versicherten zahlen einen halben Beitrag wie ein Arbeitnehmer, während die andere Hälfte von der Künstlersozialkasse getragen wird.

Den größten Anteil zahlen die sogenannten Verwerter wie Verlage, Werbeagenturen oder auch Zirkusunternehmen. Daneben kann aber jedes Unternehmen abgabepflichtig werden. Beispiel: Sie beauftragen eine selbstständige Designerin mit der Gestaltung Ihrer Homepage. Dann müssen Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres diese Ausgaben an die Künstlersozialkasse melden und bekommen eine Rückmeldung über die zu zahlende Abgabe. Die Online-Meldung oder das richtige Formular finden Sie hier.

Achtung: Bei Betriebsprüfungen im Fokus

Die Betriebsprüfung der Sozialversicherung achtet in den letzten Jahren verstärkt darauf, ob ein Unternehmen die Künstlersozialabgabe korrekt abgeführt hat. Das hat seine Wirkung: Von 2015 bis 2019 gab es 80.000 neu erfasste und abgabepflichtige Unternehmen.

Nicht gezahlte Abgaben haben die gleichen Folgen wie nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge. Daher sollten Sie im Zweifel immer prüfen, ob die Abgabe zu entrichten ist. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Beratung finden Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Künstlersozialkasse.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Steckbrief Künstlersozialabgabe. Für die Prüfung, ob Sie abgabepflichtig sind, steht Ihnen unser gleichnamiger Frage-Antwort-Katalog zur Verfügung.

Grundsätzlich kann auch der Frage-Antwort-Katalog Beauftragung von Selbstständigen interessant sein. Mehr zum Thema finden Sie im Steckbrief Selbstständige und Versicherungsstatus.