Was sind Sachbezüge?

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer bezahlen, erhält er den Lohn grundsätzlich als Arbeitsentgelt in Barleistung. Zusätzlich oder ergänzend dazu haben Sie die Möglichkeit, klassische Sachbezüge oder Sachleistungen wie Wohnung oder Verpflegung zu gewähren. Die Ersparnisse, die Ihr Arbeitnehmer durch die Gewährung von Sachleistungen hat, werden als „geldwerter Vorteil“ teilweise steuerlich und sozialversicherungsrechtlich berücksichtigt.

Steuerfreie Zuwendungen

Grundsätzlich ist ein geldwerter Vorteil also steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber es gibt auch Ausnahmen: Sogenannte geringfügige Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro sind steuerfrei. Die Grenzen für diese Steuerfreiheit legt der Gesetzgeber fest. „Steuerfrei“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Aber auch andere Sachleistungen können beitragsfrei sein. Maßgeblich ist dabei die steuerliche Beurteilung. 

Versteuerung eines geldwerten Vorteils

Wenn ein geldwerter Vorteil steuerpflichtig ist, können Sie diesen pauschal versteuern. Bei dieser Variante gilt der geldwerte Vorteil nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Eine nachträgliche pauschale Versteuerung im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung führt nicht automatisch zu einer Sozialversicherungsfreiheit. Bei dieser Variante werden die Sozialversicherungsbeiträge nachträglich in voller Höhe fällig.

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