Der Hintergrund

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention im Frühling 2009 ratifiziert. Die Konvention soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben und Rechte in Anspruch nehmen können wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen. Dazu gehört auch eine Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und der Anspruch, nur aufgrund der Qualifikationen und Leistungen bewertet zu werden.

Doch die Realität sieht immer noch anders aus. Vielerorts gibt es keine barrierefreien Arbeitsplätze und Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind in vielen Unternehmen nicht getroffen worden.

Dabei gibt es in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Viele dieser Menschen haben Fähigkeiten, die nicht oder nur teilweise durch die jeweilige Behinderung betroffen sind. Sie stellen ein Potenzial an Arbeitskräften dar, das man angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland nutzen sollte.

Die Studie

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine internationale Studie gesponsert: Hierin ging es darum inspirierende Vorbilder für eine gelungene Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu finden. Im Ergebnis beinhaltet die Studie zwölf Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland, die sich gut auf deutsche Unternehmen und deren Verbände übertragen lassen.

Die Studie „Umfrage Inklusion in anderen Ländern – International vergleichende Studie zur Barrierefreiheit in Unternehmen“ ist Teil des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sie vom 1. März 2018 bis 31. Oktober 2019 durchgeführt. Unter dem Link können Sie diese kostenlos als pdf heruntergeladen.

Wie kann Inklusion gelingen?

Die zwölf Beispiele in der Studie beschreiben im Detail das jeweilige Angebot und die Maßnahmen, die in einem Land existieren – sei es ein DisAbility Wirtschaftsforum in Österreich oder ein global agierendes US-Unternehmen, das ausdrücklich eine Strategie von Diversität und Inklusion verfolgt. Zu jedem Kapitel gehört eine Bewertung, wie man dieses Beispiel auf Deutschland übertragen könnte, so dass Sie als Arbeitgeber konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung aufnehmen können.

Alle Beispiele haben drei Dinge gemeinsam:

  1. Inklusion von Menschen mit Behinderung gelingt nur, wenn die Geschäftsführung sich ausdrücklich für eine Barrierefreiheit einsetzt und alle dahingehenden Maßnahmen unterstützt und initiiert.
  2. Sowohl Arbeitgeber wie auch jeder einzelne Mitarbeiter muss davon überzeugt sein, dass sich Inklusion lohnt, denn nur so ist eine nachhaltige Änderung von Unternehmensstrukturen und Arbeitsklima möglich.
  3. Unternehmen, die erfolgreich barrierefrei werden wollen, nutzen externe Beratung und – soweit vorhanden – die Förderung von Maßnahmen zur Inklusion.

Weiterführende Informationsangebote für Sie als Arbeitgeber

In diesem Thema können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Einen ersten Einstieg bietet die Seite „Barrierefreie Arbeitsgestaltung: wahrnehmen – erkennen – erreichen – nutzen“ der DGUV. Darin lesen Sie auch, wie Barrierefreiheit in der baulichen Gestaltung verschiedener Bereich erreicht werden kann.

Auch die Arbeitgeberverbände werben für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Auf der Seite „INKLUSION gelingt!“ bieten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) vielen Informationen für Unternehmen an.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Für die besonderen Einrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bietet unser gleichnamiger Steckbrief grundlegende Informationen mit weitergehenden Hinweisen.