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Voraussetzungen zum Thema "Befreiung RV-Pflicht Minijobber"
Zahlt Ihr Arbeitnehmer derzeit noch eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Zahlung eigener Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung kennzeichnen Sie mit der Zahl
1
an zweiter Stelle des Beitragsgruppenschlüssels in Ihren Meldungen an die Minijob-Zentrale. Die alleinige Zahlung Ihres Beitragsanteils ohne Beteiligung des Arbeitnehmers wird hingegen mit der Zahl
5
an zweiter Stelle des Beitragsgruppenschlüssels angezeigt.
Will sich Ihr Arbeitnehmer von der Zahlung eigener Beiträge befreien lassen?
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitnehmer kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht und damit von der Zahlung seines eigenen Anteils befreien lassen. Der Arbeitnehmer sollte sich unbedingt über die Vor- und Nachteile einer Befreiung informieren.
Der Antrag muss schriftlich vom Arbeitnehmer gestellt werden und ist Ihnen zu übergeben. Sie müssen dann den Tag des Eingangs des Antrags vermerken und den Antrag zu den Entgeltunterlagen nehmen. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobs mit Verdienstgrenze
.
Hat die Beschäftigung nach dem 31.12.2012 begonnen?
Für geringfügig entlohnte Minijobber, die vor dem 01.01.2013 eingestellt worden sind, bestand grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit. Dies gilt auch heute noch, wenn das Bruttoarbeitsentgelt weiterhin maximal durchschnittlich 400 Euro im Monat beträgt. In diesem Minijob nach alter Regelung konnte bzw. kann der Arbeitnehmer den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklären. In diesen Fällen besteht Rentenversicherungspflicht und die Arbeitnehmer zahlen eigene Beiträge. Hat ein Arbeitnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, kann er sich in diesem Minijob jetzt nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Hat Ihr Arbeitnehmer noch weitere Minijobs mit Verdienstgrenze?
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze einheitlich für alle Beschäftigungen.
Liegt Ihnen bereits der Antrag Ihres Arbeitnehmers auf Befreiung vor?
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben geprüft, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, damit sich Ihr Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann. Die Befreiung wird durch eine Meldung an die Minijob-Zentrale angezeigt, in der ein Beitragsgruppenwechsel gemeldet wird. Die Befreiung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats durch die Minijob-Zentrale widersprochen wird.