Jeder Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern melden – so weit, so klar. Aber wem genau muss was genau gemeldet werden?  Ganz wichtig sind hierbei die Meldegründe, aus denen Sie als Arbeitgeber jeweils den passenden Meldegrund wählen. Denn die korrekte Art der Meldung ist wichtig, damit Nachfragen, Stornierungen und sogar mögliche Nachzahlungen vermieden werden.

Gerade neue Arbeitgeber haben hiermit öfter Probleme. Was im Recht der Sozialversicherung genau beschrieben ist, ist nicht immer leicht verständlich. Hier bieten wir mit unseren Steckbriefen eine Hilfestellung. Wir erklären Sachverhalte und sagen Ihnen, wo Sie sich im konkreten Einzelfall weiter informieren können.

Optimierter Steckbrief Meldungen und Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Das Informationsportal für Arbeitgeber bietet Ihnen schon seit Jahren einen Steckbrief zum Thema Meldungen und Meldeverfahren, worin Sie die wichtigsten Informationen klar strukturiert und leicht verständlich finden. Diesen Steckbrief haben wir nun überarbeitet, um Ihnen die Orientierung noch leichter zu machen. In diesem Steckbrief finden Sie Antworten auf Fragen wie:

  • Für welche Arbeitnehmer muss ich der gesetzlichen Krankenkasse eine Meldung schicken?
  • Muss ich jedem Sozialversicherungsträger einzeln Meldungen zum gleichen Anliegen schicken?
  • Was brauche ich als Arbeitgeber, um am Meldeverfahren teilzunehmen?
  • Was sind verlässliche Quelle für weitere Informationen?

Und so rufen Sie den Steckbrief Meldungen und Meldeverfahren auf

Neuer Steckbrief Meldegründe (Abgabegründe)

Es viele Meldegründe – aber welchen müssen Sie bei diesem oder jenem Melde-Anlass angeben? Unser neuer Steckbrief erläutert Ihnen die häufigsten dieser Abgabegründe. Hier einige Beispiele:

  • Welchen Abgabegrund wähle ich als Arbeitgeber, wenn ich einen Arbeitnehmer abmelden möchten? – Es gibt mehrere, Abgabegrund 30 ist zum Beispiel für das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu wählen.
  • Wann kommt der Abgabegrund 34 zum Einsatz? – Wenn der Arbeitnehmer länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt.
  • Welche Abgabegründe gibt es bei Unterbrechungsmeldungen? – Kommt auf den Unterbrechungsgrund an. Geht Ihr Arbeitnehmer beispielsweise in Elternzeit, melden Sie ihn mit dem Abgabegrund 51 ab.

Diese und weitere häufig genutzte Meldegründe erläutert Ihnen der Steckbrief. Und wie in jedem Steckbrief finden Sie auch hier weiterführende Informationen zur gesetzlichen Grundlage oder zu passenden Beratungsstellen.

Und so rufen Sie den Steckbrief Meldegründe auf

Unser Service für Sie im Informationsportal

Nutzen Sie unsere Frage-Antwort-Kataloge, um zu vielen Anlässen zu ermitteln, was Sie welchem Sozialversicherungsträger melden müssen. Ob es um eine neue Vollzeitstelle geht oder dass ein Arbeitnehmer in Altersrente geht, ob eine Arbeitnehmerin schwanger ist oder ein Mitarbeiter in Reha muss – für über 40 Lebenslagen finden Sie schnell und individuell heraus, was zu tun ist. Hier die Links zu unseren Frage-Antwort-Katalogen für …

Unsere SV-Bibliothek beinhaltet alle gesetzlichen Grundlagen, auf deren Basis die Meldegründe definiert sind. Je nach Sozialversicherungsträger können Sie hier alle aktuell geltenden Dokumente inklusive Anlagen lesen und sich als PDF herunterladen. Gleiches gilt für das gemeinsame Meldeverfahren für alle Sozialversicherungsträger.